Full text: Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde

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DEUTSCHLAND. — Württemberg Finanzen). 
von 834,412 ri. 20 kr. aufgenommen, und der Ueberrest die.se.s letztem 
Deficits aus der Papiergeldscreirung bestritten. 
1849. 3’000,000 fl. Paniergeld. Durch die Finanzgesetze von 1849 und 1852 für 
laufende Ausgaben des ordentlichen Dienstes verwendet. 
1852. Januar. 4’5ü0,000 fl., zu 4% %, alpari, zum Eisenbahnbau für den An 
schluss an Baden und Bayern 
1855. 3’092,800 fl., zu 4*/„ %, zum Curse von 97 ; Kriegsbereitschafts-Anlehen, 
wovon aber 1'030,745 fl. 59 kr., zu dem Plochingen - Keutlinger Eisen 
bahnbau verwendet wurde. Das Anlehen lieferte 3’000,010 fl. baar. 
1857. 2’524,700 fl. , zu 4 %. \on der ständischen Staatsschuldenverwaltung 
wurde mit der K. Staatsverwaltung ein von dieser letzteren (aus Grund 
stocksmitteln oder dgl.) vorzuschiessendes 4% Anlehen von 3'ü 12,500 fl. 
für den Plochingen-Keutlinger Eisenbahnbau zum Curse von 90 % con- 
trahirt, und hievon vorläufig für den Nominalbetrag von 2’524,700 fl. ein 
Baarcapital von 2’423,712fl. für den Eisenbahnbau erzielt. Der Rest des 
Nominalcapitals, im Betrage von 487,800 fl. als nicht erforderlich, auch 
nicht eraittirt. Die K. Staatsfinanzverwaltung übernahm das Anlehen zu 
90%, setzte aber einen Th eil desselben zu 97%, und später zu 100% 
an das Publicum ab. 
1859. Mai. 5*700,000 11., zu 4% %, al jtari, Kriegsbereitschaftsanlehen, mit 
telst Subscription des Publicums bewirkt. (Vier Bankhäuser erhielten 
10,191 fl. 15kr. Provision). Von diesem Anlehen blieben 880,207 fl. 38kr. 
für den Eisenbahnbau übrig. 
1800. 5* 154,000 fl. Nominalcapital, zu 4%. Die K. Staatsflnanzverwaltung 
übernahm das Anlehen im (’urse von 97, so dass sich netto 5 Mill, erga 
ben, die zum Eisenbahnbau di^niten. Die K. Staatsfinanzverwaltung setzte 
ihrerseits einen Theil dieses Anlehens zum Curse von 100%, einen an 
deren Th eil zu 100 fl. 50 kr., worunter 20 kr. Zinsratum, also zum Curse 
von 100% ans Publicum ab. (Kosten verursachte dieses Anlehen der 
Staatsschuldenzahlungscasse keine. Beim Absätze eines Theils der ver 
kauften Obligationen bezahlte die K. Staatshauptcasse den Bankiers 
2,375 fl. Provision; an Beamte nichts.) 
1801. i 159,700 fl., zu 4”/^. Im Curse von 98; zur Hälfte für die Grundstocks 
verwaltung des Staates übernommen, zur anderen Hälfte dem Publicum 
mittelst Subscription überlassen, lieferte dieses Anlehen baar 7'0l0,500fl. 
zum Eisenbahnbau. (Wer bei der Subscrintion des Publicums über 50,000 
fl. zeichnete, erhielt beim Schlüsse der Einzahlung '/* " ^ Provision ver 
gütet. Diese Provisionen kosteten 0,221 fl. 11 kr., und wurden von der 
Staatsschuldenzahlungscasse aus andem Mitteln bestritten, die Gebühren 
Jür K. Cassenbeaniten betnigen 250 fl. und wurden aus dem allgemeinen 
Reservefonds des Staates bezahlt . 
1802. 7’142,800 fl. zu 3 % %. Im Curse von 98 %. Von diesem Anlehen sub 
scribirte das l’ublicum 2’OOO.OOtt fl. und die Staatscasscnverwaltung über 
nahm auf Rechnung der Grundstocks- und der Restverwaltung )'142,800 fl. 
an denselben zu liefern. DieNettoprovenue des Anlehens war 0*999,944 fl. 
Die letzten 5 Anlehen von 1857 bis 1802 einschliesslich wurden also von 
der ständischen Staatsschuldenverwaltungsbehorde, im blinVerständnisse mit 
dem Finanzministerium, nicht mehr durch Anlehens Verträge mit Bankhäusern 
sondern ganz oder theilweise direct beim Publicum realisirt, die Anlehen von 
1857 und 1800 aber ganz, das von 1801 zur Hälfte und das von 1802 zu % durch 
Lieferung ihres Betrages an die ständische Staatsschuldenzahlungscasse zu einem 
bestimmten Curse aus den zeitlich verfügbaren Fonds der K. Staatsfinanzver- 
waltung (d. h. aus den von Gefällablösungen etc. herrührenden Grundstocks 
geldern, sowie aus den disponibeln Mitteln der Restverwaltung) aufgebracht, 
wogegen es der K. Staatsfinanzverwaltung überlassen blieb, die ihr von der 
ständischen Schuldcntilgungscassc ausgestellten Obligationen nach Bedürfniss 
und Conjuncturen wieder an das Publicum abzusetzen. Diese beide Anlehens 
formen haben dem Staate wohlfeile^nlehen verschafft, die bei weitem vortheil- 
hafteste aber die letztere Form, weil der Staat dabei die Zeiten für den all- 
mähligen Verkauf der ständischen Obligationen zu günstigen Cursen abwarten 
konnte.
	        
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