Full text : Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde

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DEUTSCHLAND.  —  Württemberg  Finanzen).

von  834,412  ri.  20  kr.  aufgenommen,  und  der  Ueberrest  die.se.s  letztem
Deficits  aus  der  Papiergeldscreirung  bestritten.
1849.  3’000,000  fl.  Paniergeld.  Durch  die  Finanzgesetze  von  1849  und  1852  für
laufende  Ausgaben  des  ordentlichen  Dienstes  verwendet.
1852.  Januar.  4’5ü0,000  fl.,  zu  4%  %,  alpari,  zum  Eisenbahnbau  für  den  Anschluss ­
  an  Baden  und  Bayern
1855.  3’092,800  fl.,  zu  4*/„  %,  zum  Curse  von  97  ;  Kriegsbereitschafts-Anlehen,
wovon  aber  1'030,745  fl.  59  kr.,  zu  dem  Plochingen  -  Keutlinger  Eisenbahnbau ­
  verwendet  wurde.  Das  Anlehen  lieferte  3’000,010  fl.  baar.
1857.  2’524,700  fl.  ,  zu  4  %.  \on  der  ständischen  Staatsschuldenverwaltung
wurde  mit  der  K.  Staatsverwaltung  ein  von  dieser  letzteren  (aus  Grundstocksmitteln ­
  oder  dgl.)  vorzuschiessendes  4%  Anlehen  von  3'ü  12,500  fl.
für  den  Plochingen-Keutlinger  Eisenbahnbau  zum  Curse  von  90  %  contrahirt,
  und  hievon  vorläufig  für  den  Nominalbetrag  von  2’524,700  fl.  ein
Baarcapital  von  2’423,712fl.  für  den  Eisenbahnbau  erzielt.  Der  Rest  des
Nominalcapitals,  im  Betrage  von  487,800  fl.  als  nicht  erforderlich,  auch
nicht  eraittirt.  Die  K.  Staatsfinanzverwaltung  übernahm  das  Anlehen  zu
90%,  setzte  aber  einen  Th  eil  desselben  zu  97%,  und  später  zu  100%
an  das  Publicum  ab.
1859.  Mai.  5*700,000  11.,  zu  4%  %,  al  jtari,  Kriegsbereitschaftsanlehen,  mittelst ­
  Subscription  des  Publicums  bewirkt.  (Vier  Bankhäuser  erhielten
10,191  fl.  15kr.  Provision).  Von  diesem  Anlehen  blieben  880,207  fl.  38kr.
für  den  Eisenbahnbau  übrig.
1800.  5*  154,000  fl.  Nominalcapital,  zu  4%.  Die  K.  Staatsflnanzverwaltung
übernahm  das  Anlehen  im  (’urse  von  97,  so  dass  sich  netto  5  Mill,  ergaben, ­
  die  zum  Eisenbahnbau  di^niten.  Die  K.  Staatsfinanzverwaltung  setzte
ihrerseits  einen  Theil  dieses  Anlehens  zum  Curse  von  100%,  einen  anderen ­
  Th  eil  zu  100  fl.  50  kr.,  worunter  20  kr.  Zinsratum,  also  zum  Curse
von  100%  ans  Publicum  ab.  (Kosten  verursachte  dieses  Anlehen  der
Staatsschuldenzahlungscasse  keine.  Beim  Absätze  eines  Theils  der  verkauften ­
  Obligationen  bezahlte  die  K.  Staatshauptcasse  den  Bankiers
2,375  fl.  Provision;  an  Beamte  nichts.)
1801.  i  159,700  fl.,  zu  4”/^.  Im  Curse  von  98;  zur  Hälfte  für  die  Grundstocksverwaltung ­
  des  Staates  übernommen,  zur  anderen  Hälfte  dem  Publicum
mittelst  Subscription  überlassen,  lieferte  dieses  Anlehen  baar  7'0l0,500fl.
zum  Eisenbahnbau.  (Wer  bei  der  Subscrintion  des  Publicums  über  50,000
fl.  zeichnete,  erhielt  beim  Schlüsse  der  Einzahlung  '/*  "  ^  Provision  vergütet. ­
  Diese  Provisionen  kosteten  0,221  fl.  11  kr.,  und  wurden  von  der
Staatsschuldenzahlungscasse  aus  andem  Mitteln  bestritten,  die  Gebühren
Jür  K.  Cassenbeaniten  betnigen  250  fl.  und  wurden  aus  dem  allgemeinen
Reservefonds  des  Staates  bezahlt  .
1802.  7’142,800  fl.  zu  3  %  %.  Im  Curse  von  98  %.  Von  diesem  Anlehen  subscribirte ­
  das  l’ublicum  2’OOO.OOtt  fl.  und  die  Staatscasscnverwaltung  übernahm ­
  auf  Rechnung  der  Grundstocks-  und  der  Restverwaltung  )'142,800  fl.
an  denselben  zu  liefern.  DieNettoprovenue  des  Anlehens  war  0*999,944  fl.
Die  letzten  5  Anlehen  von  1857  bis  1802  einschliesslich  wurden  also  von
der  ständischen  Staatsschuldenverwaltungsbehorde,  im  blinVerständnisse  mit
dem  Finanzministerium,  nicht  mehr  durch  Anlehens  Verträge  mit  Bankhäusern
sondern  ganz  oder  theilweise  direct  beim  Publicum  realisirt,  die  Anlehen  von
1857  und  1800  aber  ganz,  das  von  1801  zur  Hälfte  und  das  von  1802  zu  %  durch
Lieferung  ihres  Betrages  an  die  ständische  Staatsschuldenzahlungscasse  zu  einem
bestimmten  Curse  aus  den  zeitlich  verfügbaren  Fonds  der  K.  Staatsfinanzverwaltung
  (d.  h.  aus  den  von  Gefällablösungen  etc.  herrührenden  Grundstocksgeldern, ­
  sowie  aus  den  disponibeln  Mitteln  der  Restverwaltung)  aufgebracht,
wogegen  es  der  K.  Staatsfinanzverwaltung  überlassen  blieb,  die  ihr  von  der
ständischen  Schuldcntilgungscassc  ausgestellten  Obligationen  nach  Bedürfniss
und  Conjuncturen  wieder  an  das  Publicum  abzusetzen.  Diese  beide  Anlehensformen ­
  haben  dem  Staate  wohlfeile^nlehen  verschafft,  die  bei  weitem  vortheilhafteste
  aber  die  letztere  Form,  weil  der  Staat  dabei  die  Zeiten  für  den  allmähligen
  Verkauf  der  ständischen  Obligationen  zu  günstigen  Cursen  abwarten
konnte.
            
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