342
ITALIEN. — Die römischen Staaten (Finanzen).
3’532,090, Stempel und Einregistrirung 1’047,94(), das sittenverderbende
Lotto riSl,S00 (davon Kosten 796,655). — Ilauptausgaben :
Schuld 5’547,750, Militär 2’082,358, Inneres 1’527,669 (wov. die Gefängnisse
gegen 800,000 !). Das Budget für 1860, das letzte bei dessen
Aufstellung die Regierung sich im vollen Besitze des Landes befand,
schloss noch ab mit 14’453,328 Scudi Einn. und 15 019,331 Ausg. Verglichen
mit dem Voranschläge von 1864 , haben sich die Einkünfte um
Ya, die Bedürfnisse nur um % vermindert.
Indessen geben die Budgets überhaupt nur ein sehr unvollständiges
Bild des wirklichen Bedarfes. Es sind aus denselben ausgeschlossen: die
Fondsanweisungen für besondere Titel, namentlich die Dotation der
Präfectur der apostolischen Paläste (600,000 Scudi), die Ausgaben für
den Papst selbst, u. jene für die Municipalität v. Rom ; endlich die nicht
ganz zu vermeidenden Kosten des Unterhalts der fremden Truppen. —
Während schon 1859 die Schuld allein fast 31 Proc. sogar von der
Brutto-Einnahme verschlang, ward für Unterricht und Wohlthätigkeit
aus dem Staatsbudget nicht mehr aufgewendet, als die Festlichkeiten bei
Creirung von 8 neuen Cardinälen erheischten. Allerdings erscheint der
persönliche Bedarf des Papstes nur mit ungefähr 600,000 Scudi (fast
900,000 Thlr.) in diesen Rechnungen; allein in Wirklichkeit sind weit
über 5 Mill. Scudi (über 7 Mill. Thlr.) als Ertrag der geistlichen Beneficien
im Kirchenstaate hinzu zu rechnen. — Das Personal der Beamten
betrug 1854 8,296, (7,858 in Activität, 438 in Quiescenz). Sie bezogen
1’949,431 Sc.; ausserdem erforderten die vacan ten Stellen 51,867, und
die Pensionen 74,883, zus. fast % der damaligen Gesammteinnahme.
Finanzgeschichtliche Notizen. Nach der officiellen Zusammenstellung
der Staatsrechnungen von 1814—1846, welche der päpstliche Finanzminister
Morichini im Dec. 1 84 7 der vom Papste eingesetzten » Consulta«
vorlegte, war seit 1828 auch nicht ein Jahr ohne Deficit
geblieben. Von 1828—30 betrug dieses Deficit 399,393, in den drei
nächstfolgenden Jahren 1831 — 33 zusammen 8’187,574, und von da
bis zum Tode Gregor’s des XVI. in jedem Jahre durchn. 566,000
Scudi. — Morichini’s Nachfolger, Angelo Galli, sagte in seiner 1847
verfassten Relation :
»Viele Register sind nicht abgeschlossen; die Ausgabenverzeichnisse lassen
sich nicht auffinden, und jene der De])ositen sind schlecht aufhewahrt. Im Allgemeinen
enthalten die Register Abänderungen, Zusätze u. Abminderungen, die
eine Vergleichung mit den frühem Rechnungen, an welche sie sich anscnliessen
sollen, nicht zulassen. Bei den Cameralcassen bleiben enorme Summen zu liquidiren
; hinsichtlich der Cassabücher existirt keine regelmässige Entlastung. Es
ist bekannt, dass seit 1837 den Schatzverwaltungen legale Papiere fehlen.«
Es scheint, dass die Finanzverwaltung in der Revolutionszeit (unter
der Republik) zum ersten Male eine mindestens formell geordnete war '.
Wenigstens sah sich der franz. Obergeneral, nach befohlener strenger
Untersuchung, zu einer für die Betheiligten sehr ehrenvollen Erklärung
veranlasst. Nach der Restauration erfolgte sofort die Erhöhung einer
Reihe von Steuern. Der Versuch einer rationellen Finanzverwaltung
hörte auf, sobald man das Finanzministerium wieder einem Geitlichen
übertrug. Die leasten wurden dermassen gesteigert, dass die Staatseinkünfte,
im J. 1838 zu 7’080,000 Scudi berechnet, 1859 mehr als das