Full text : Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde

SCHWEIZ.  —  Finanzen.

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denen  von  den  Bündnern  Gleichheit  der  Rechte  verweigert  wurde,  schlossen
sich  der  »Cisalpinischen  Republik«  Italien)  an.  Das  Waadt  riss  sich,  als  »Leinan’scher
  Kanton«,  von  Bern  los  (Jan.  1798).  Nachdem  die  Berner  von  den
franz.  Truppen  geschlagen  waren,  erfolgte  Auflösung  der  »Eidgenossenschaft«
und  Bildung  eines  Einheitsstaats,  der  »Helvetischen  Republik.«  Dieselbe
ward  blos  der  administrativen  Bequemlichkeit  wegen  in  18  (nicht  selbständige)
Kantone  getheilt;  Bern  zerfiel  in  4  :  Bern,  Überland,  Aargau  und  Leman.  Auch
Baden,  Thurgau,  T/Ugano,  Bellinzona  und  Wallis  wurden  in  Kantone  umgewandelt,
  während  man  Uri,  Schwvz,  Unterwalden  und  Zug  zu  einem  Kanton
«Waldstätten«  vereinigte.  Appenzell,  St.  Gallen  und  das  Rheinthal  bildeten  den
Kanton  »Säntis.«  Genf  und  Mühlhausen  wurden  Frankreich  einverleibt.  —  Es
folgen  \iele  Unruhen.  Die  Centralisation  widerstrebte  den  Schweizern  ;  französischer ­
  Seits  nährte  man  unter  der  Hand  die  Zwietracht.  Im  Febr.  1803  verkündete ­
  Bonaparte  die  »Vermittlungsakte.«  Die  Kantone  erhielten  ungefäh^^
ihren  vormaligen  Umfang  wieder  (doch  blieben  Waadt  und  Aargau  vori  Bern
getrennt)  ;  sie  durften  ihre  innem  Angelegenheiten  wieder  selbst  ordnen,  indess
die  allgemeinen  Angelegenheiten  einer  Tagsatzung  übertragen  waren,  zu  welcher ­
  jeder  der  grossem  Kantone  zwei,  jeder  der  kleineren  einen  Abgeordneten
sendete.  Neuenburg  und  Wallis  wurden  durch  Napoleon  mit  Frankreich  vereinigt; ­
  so  bestanden  19  Kantone.  —  Der  Wiener  Congress  suchte  auch  in  der
Schweiz  die  alten  Zustände  wieder  herzustellen  ;  die  Verfassung  von  1815  decretirte
  die  Souveränität  der  Kantone,  deren  Zahl  um  3  vermehrt  ward  Genf,  Wallis, ­
  Neuenburg,.  Das  ehemalige  Bisthum  Basel  ward  mit  dem  Kanton  Bern
vereinigt.  Sardinien  trat,  der  Contiguität  Genfs  wegen,  einen  kleinen  Bezirk
an  dasselbe  ab  (Carouge),  Oesterreich  gab  die  Herrschaft  Räzüns  an  Graubünden, ­
  und  das  Frickthal,  Laufenburg  und  Rheinfelden  an  Aargau  ;  Frankreich
sollte  nach  dem  Pariser  Frieden  svertrage  das  Dappenthal  an  Waadt  zurückgeben, ­
  es  weigerte  sich  aber  dessen  und  erst  1^03  kam  ein  Vergleich  zu  Stande;
Mühlhausen  blieb  ohnehin  bei  Frankreich,  wie  das  Veltlin,  Chiavenna  und  Bormio ­
  bei  der  Lombardei.  —  Die  Wiederherstellung  des  aristokratisch-oligarchischen
  Regiments  konnte  den  Schweizern  unmöglich  Zusagen.  Die  Bewegung,
welche  1830  durch  Europa  ging,  ward  benützt,  um  die  meisten  Kantonalverfassungen ­
  im  demokratischen  Sinne  umzugestalten  ;  auch  trennte  sich  die  Landschaft ­
  Basel  von  der  Stadt.  Die  beiden  feindlichen  Elemente  bekämpften  sich
ununterbrochen.  Vermittelst  jesuitischer  Ränke  bildeten  zuletzt  7  Kantone  sogar ­
  einen  »S'owf/erÖMWf/«  (Luzern,  Schwyz,  Uri,  Unterwalden,  Zug,  Wallis  und
Freiburg).  Er  ward,  Nov.  1847,  mit  XVafl'engewalt  vernichtet.  Die  Schweizer
benützten  klqg  die  Stprme  des  Jahres  1848,  um  sich  neu  zu  constituiren  ;  Neuenburg ­
  schüttelte  die  preussische  Herrschaft  ab,  und  eine  neue  Bundesverfassung
kam  unterm  12.  Sept.  1848  zu  Stande,  wodurch,  unbeschadet  der  Autonomie
der  Kantone  in  ihren  innern  Angelegenheiten,  soweit  diese  nicht  mit  dem  allgemeinen ­
  Schweiz.  Staatsbürgerrecht  in  Conflict  kommt  und  die  gesammte  staatl.
Entwicklung  hemmt,  iedenfalls  die  Nationalkraft  gegen  Aussen  vereinigt  wurde.
Die  Organe,  durch  welche  die  Nation  ihren  Willen  kund  gibt,  sind  der  National- ­
  und  der  Ständerath,  welche  vereint  7  Männer,  den  »Bundesrath«,  als  höchste ­
  Executivbehörde,  erwählen.  In  den  Ständerath  sendet  jeder  Kanton,  ohne
Unterschied  seiner  Grösse,  2  Vertreter,  jeder  Halbkanton  1  ;  in  den  Nationalrath
  dagegen  wird  je  ein  Repräsentant  auf  20,000  Einw.  gewählt.
Finanzen.  Bundesbudget.  Die  neue  Verfassung  schuf  dem  Bunde,
statt  der  unsichern  Matricularbeiträge  der  einzelnen  Kantone,  eigene
Einkünfte.  Wie  in  Nordamerika  ward  das  Zoll  wesen  die  Haupteinnahmsquelle. ­
  Die  Postverwaltung  ward  zwar  gleichfalls  der  Bundesbehörde ­
  übergeben  ;  die  Entschädigung,  welche  die  Kantone  für  diese
Ueberlassung  erhalten,  kommt  aber  meistens  dem  ganzen  Reinerträge
der  Anstalt  gleich;  wie  die  Kantone  auch  von  den  Zöllen  fast  2V,  Mill,
erhalten,  als  Entschädigung  für  ihre  frühem  Sonderzölle.  Directe  Steuern
hat  der  Bund  nicht  zu  beziehen.  Für  »ausserordentliche  Fälle«  besteht
eine,  je  für  20  Jahre  aufgestellte  Scala,  nach  welcher,  wenn  etwa  nöthig.
            
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