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Alles bisher Gesagte gilt auch unter der Voraussetzung,
dass das arbeitende Capital eines Landes, dessen b iille doch
in erster Linie den Zinstuss bestimmt, durch den Zufluss frem
der Capitalien oder durch den Abfluss eigener (’apitalien in
die Fremde, keiner Veränderung unterworfen ist. Nun sind
aber die Verkehrsgebiete, die lediglich mit eigenem Capitale
arbeiten und deren Capitalien sich aut das eigene Land be
schränken, in Wirklichkeit kaum vorhanden. Das Capital ist
im höchsten Grade kosmopolitisch und lässt sich nur schwer
in nationalen Grenzen festhalten. Betrachtet man aber den
Einfluss der Valutastörung auf die internationale Capital be we-
gung, so ist unmöglich zu verkennen, dass dieser Einfluss nur
ein hemmender sein kann. Jede Wanderung von Capital aus
oder nach einem Lande mit gestörter Valuta ist einei soge
nannten Valutasjieculation gleichzuachten. Der Capitalist, der
nach dem Lande mit zerrüttetem Geldwesen leihen will, ^iid
sich dieser Valutaspeculation nur sehr schwer unterziehen, er
wird in der Hegel seinem Schuldner die Verpflichtung auiei-
legen, ihm Zahlung nicht in dem schwankenden Landgelde,
sondern unter allen Bedingungen in vollwerthigem Metallgelde
zu leisten. Dieser Bedingung aber wird sich der Schuldner nur
sehr widerwillig fügen. Zwar ist der Werth des Metallgeldes
Am 28. Februar 1872
„ 15. October 1873
„ 10. November 1873
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„ 5. Marz 1874
„ 4. Juni 1874
Es herrschte also :
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