Full text : Währung und Handel

108

Alles  bisher  Gesagte  gilt  auch  unter  der  Voraussetzung,
dass  das  arbeitende  Capital  eines  Landes,  dessen  b  iille  doch
in  erster  Linie  den  Zinstuss  bestimmt,  durch  den  Zufluss  fremder ­
  Capitalien  oder  durch  den  Abfluss  eigener  (’apitalien  in
die  Fremde,  keiner  Veränderung  unterworfen  ist.  Nun  sind
aber  die  Verkehrsgebiete,  die  lediglich  mit  eigenem  Capitale
arbeiten  und  deren  Capitalien  sich  aut  das  eigene  Land  beschränken, ­
  in  Wirklichkeit  kaum  vorhanden.  Das  Capital  ist
im  höchsten  Grade  kosmopolitisch  und  lässt  sich  nur  schwer
in  nationalen  Grenzen  festhalten.  Betrachtet  man  aber  den
Einfluss  der  Valutastörung  auf  die  internationale  Capital  be  wegung,
  so  ist  unmöglich  zu  verkennen,  dass  dieser  Einfluss  nur
ein  hemmender  sein  kann.  Jede  Wanderung  von  Capital  aus
oder  nach  einem  Lande  mit  gestörter  Valuta  ist  einei  sogenannten ­
  Valutasjieculation  gleichzuachten.  Der  Capitalist,  der
nach  dem  Lande  mit  zerrüttetem  Geldwesen  leihen  will,  ^iid
sich  dieser  Valutaspeculation  nur  sehr  schwer  unterziehen,  er
wird  in  der  Hegel  seinem  Schuldner  die  Verpflichtung  auieilegen,
  ihm  Zahlung  nicht  in  dem  schwankenden  Landgelde,
sondern  unter  allen  Bedingungen  in  vollwerthigem  Metallgelde
zu  leisten.  Dieser  Bedingung  aber  wird  sich  der  Schuldner  nur
sehr  widerwillig  fügen.  Zwar  ist  der  Werth  des  Metallgeldes

Am  28.  Februar  1872
„  15.  October  1873
„  10.  November  1873
»  18^
r  2T  ,  18^
„  5.  Marz  1874
„  4.  Juni  1874
Es  herrschte  also  :

urde  der  Zinstuss

n  n  n
n  n  n
n  M  M
))  n  rt
n  n  «
»  »  ”

auf  5  Percent  fixirt,
»  Ü  II  I»
I,  7  „  II
n  fl  «  ”
n  4V2  II  «
»4  M  M

Ein  Zinsfuss  von

Durch  Wochen

Dies  ei’Kiht  ein  Product  der
Wochen  imd  Percente.

4  Percent.
4’/s  n
5  n
6
7

30
12«/7
6IV7
79*/:
D/:

120  1
57*/,
307*/,
475*/,
10
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.