Full text : Währung und Handel

170

Fremde  angelegt  werden  kann.  Für  alle  Fälle  werden  die
Tiivestitionen  mit  Hilfe  fremden  (Kapitals  aufliören  müaaen,  aueli
wenn  die  früheren  Investitionen  verfehlt  waren  und  nicht  die
erwartete  Rente  ahwerfen.  Der  Unterschied  wird  dann  darin
bestehen,  dass  nunmehr  nicht  der  Ertrag  es  ist,  der  sich  erhöht ­
  hat,  sondern  der  Consum,  der  verringert  werden  muss.
So  viel  zur  Widerlegung  der  häufig  auftreteuden  Ansicht,
dass  der  Export  von  Werth})a])iereu  an  sich  schädlich  sei  und
durch  die  wachsende  Verschuldung  zu  einer  Verarmung  des
Landes  führe.  Es  mag  diesbezüglich  nur  noch  bemerkt  werden,
dass  UapitalVergeudung  in  Folge  von  Schuldverhältnisseu  mit
dem  Auslande  weit  häufiger  und  weit  leichter  dann  eintritt,
wenn  man  die  eigenen  Capitalien  im  Auslande  anlegt  als  umgekehrt, ­
  wenn  ausländische  Capitalien  im  eigenen  Lande  verwendet
werden.  Es  liegt  nämlich  in  der  Natur  der  Sache,  dass  man
sich  weit  seltener  darüber  täuschen  wird,  oh  jene  Anlage,  die
mit  Hilfe  des  fremden  Capitals  durchgeführt  werden  S(dl,  auch
wirklich  den  erwarteten  Nutzen  abwerfen  wird,  als  darüber,  ob
das  (hi])ital,  das  man  in  der  Fremde  anlegt,  nicht  etwa  gefährdet
ist.  Mit  all’  dem  soll  natürlich  nicht  geleugnet  werden,  dass
ausnahmsweise  auch  die  im  Wege  internationaler  Verschuldung ­
  beschaftteu  Capitalien  vergeudet  werden  können.  Es
geschieht  dies  sogar  häufig  mit  jenen  Anlehen,  die  unter
finanzieller  Misswirthschaft  leidende  Staaten  im  Auslande  aufnehmeu.
  Allein  hier  liegt  weder  die  Ursache  noch  das  Symptom
des  Uebels  im  Fremdhaudel.  Der  Effect  wäre  der  nämliche,
wenn  die.  betreffende  Staatsverwaltung  inländisches  statt  des
ausländischen  (’apitais  entlehnt  hätte.  Es  würde  dann  das
vergeudete  (’aj)ital  entweder  der  inländisc  hen  Rroduction
fehlen,  oder  es  müsste  durch  Anleheii  zu  ju-oductiven  %we(  ken
von  Aussen  her  ersetzt  werden.  Zieht  man  die  Bilanz,  so
bleiht  dieselhe  in  allen  drei  Fällen  —  fremdes  ^nlehen  zu
Zwecken  der  Vergeudung,  einheimisches  Anlehen  zum  selben
Zwecke  ohne  Ersatz  aus  der  Fremde,  oder  endlich  einheimisches
Anlehen  znm  seihen  Zwecke  mit  nachträglichem  Ersätze  durch
fremdländische  productive  Anlehen  —  genau  die  gleiche.
Das  Spiel  der  W^ech  sei  course  regelt  nun  auch  in  jenem
Laude,  wehdies  Werthpapiere  exportirt  und  andere  Werthe
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.