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und über die Wünsche der Arbeiterverbände verhandelt. Die
Wünsche in bezug auf Schichtverkürzung wurden ab 1. Dezember
wie nachstehend zu ersehen, bewilligt. Hingegen in der Lohnfrage
gab es lange und öfters hitzige Debatten. Die gesetzliche Gebundenheit
der Kalipreise und der durch die immerhin mögliche
Abtretung der 17 elsässischen Werke an Frankreich unsicher werdende
Auslandsabsatz waren der Grund zu diesen Meinungsverschiedenheiten.
Hinzu kommt noch die Verfügung des Kriegsamts
Hannover und des Reichskohlenkommissars, wonach die
Kaliwerke sechs bis acht Wochen den Förderbetrieb einstellen sollen.
Sie sollen nur soviel Kohlen erhalten, als zum Ausbau und zu
unterirdischen Vorrichtungsarbeiten unbedingt notwendig sind.
Ein Absatz der Kaliwerke und der Fabrikbetrieb ist demnach für
diese Zeit kaum möglich. Aus diesem Grunde weigerten sich
die Werksvertreter, jetzt schon Lohnerhöhung zu bewilligen, sondern
sie soll erst ab 1. Februar für die unterirdische Belegschaft
in Kraft treten. Hingegen ist ein Mindestlohn für Gedingearbeiter
unter Tage schon ab 1. Dezember bewilligt. Dieser beträgt
fünf Sechstel desjenigen Durchschnittslohnes der betreffenden
unterirdisch beschäftigten Gedingearbeiter, den sie im 4. Vierteljahr
1917 verdienten, zuzüglich 4 Mark (statt bisher 3 Mk.)
neuer Zulage. Das Kindergeld, das seit Juli 1918 gesetzlich
eingeführt ist, wird extra berechnet. Die oft viel weitergehenden
Forderungen einzelner Belegschaften konnten aus obigen Gründen
nicht in Erfüllung gehen. Sollte sich die Lage der Kaliindustrie
günstiger gestalten als angenommen wird, so kann der nachstehende
Vertrag von den Verbänden gekündigt und günstiger
gestaltet werden. Freilich können das auch die Werksbesitzer tun,
falls der Friedensvertrag noch ungünstiger ausfällt, als angenommen
wurde. Wir bitten unsere Mitglieder, sich zunächst einmal
mit diesem Vertrag abzufinden. Denn was herauszuholen
möglich war, ist von den Arbeitervertretern herausgeholt worden.
Weitere Verhandlungen über noch schwebende Fragen werden
später stattfinden. Wollen wir nicht beitragen, die Lebensmittelnot
noch zu vergrößern und die neue Republik in die größte
Gefahr bringen, so müssen jetzt alle Streiks im Kalibergbau
ebenso unterbleiben wie im Kohlenbergbau. Alle strittigen
Punkte müssen den Verbänden und Arbeiterausschüssen zur Regelung
übertragen werden.
Der abgeschlossene erste Vertrag in der Kaliindustrie hat
folgenden Wortlaut:
Berlin, den 27. November 1918.
I.
Der Verein der deutschen Kaliinterefsenten, Berlin, ist der Vereinbarung
der deutschen Arbeitgeberverbände, Berlin, mit den Arbeitnehmeruud
Angestelltenverbänden vom t5. November 1918 beigetrcten.