Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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und  über  die  Wünsche  der  Arbeiterverbände  verhandelt.  Die
Wünsche  in  bezug  auf  Schichtverkürzung  wurden  ab  1.  Dezember
wie  nachstehend  zu  ersehen,  bewilligt.  Hingegen  in  der  Lohnfrage
gab  es  lange  und  öfters  hitzige  Debatten.  Die  gesetzliche  Gebundenheit
  der  Kalipreise  und  der  durch  die  immerhin  mögliche
Abtretung  der  17  elsässischen  Werke  an  Frankreich  unsicher  werdende ­
  Auslandsabsatz  waren  der  Grund  zu  diesen  Meinungsverschiedenheiten. ­
  Hinzu  kommt  noch  die  Verfügung  des  Kriegsamts ­
  Hannover  und  des  Reichskohlenkommissars,  wonach  die
Kaliwerke  sechs  bis  acht  Wochen  den  Förderbetrieb  einstellen  sollen.
Sie  sollen  nur  soviel  Kohlen  erhalten,  als  zum  Ausbau  und  zu
unterirdischen  Vorrichtungsarbeiten  unbedingt  notwendig  sind.
Ein  Absatz  der  Kaliwerke  und  der  Fabrikbetrieb  ist  demnach  für
diese  Zeit  kaum  möglich.  Aus  diesem  Grunde  weigerten  sich
die  Werksvertreter,  jetzt  schon  Lohnerhöhung  zu  bewilligen,  sondern ­
  sie  soll  erst  ab  1.  Februar  für  die  unterirdische  Belegschaft
in  Kraft  treten.  Hingegen  ist  ein  Mindestlohn  für  Gedingearbeiter ­
  unter  Tage  schon  ab  1.  Dezember  bewilligt.  Dieser  beträgt ­
  fünf  Sechstel  desjenigen  Durchschnittslohnes  der  betreffenden ­
  unterirdisch  beschäftigten  Gedingearbeiter,  den  sie  im  4.  Vierteljahr ­
  1917  verdienten,  zuzüglich  4  Mark  (statt  bisher  3  Mk.)
neuer  Zulage.  Das  Kindergeld,  das  seit  Juli  1918  gesetzlich
eingeführt  ist,  wird  extra  berechnet.  Die  oft  viel  weitergehenden
Forderungen  einzelner  Belegschaften  konnten  aus  obigen  Gründen
nicht  in  Erfüllung  gehen.  Sollte  sich  die  Lage  der  Kaliindustrie
günstiger  gestalten  als  angenommen  wird,  so  kann  der  nachstehende ­
  Vertrag  von  den  Verbänden  gekündigt  und  günstiger
gestaltet  werden.  Freilich  können  das  auch  die  Werksbesitzer  tun,
falls  der  Friedensvertrag  noch  ungünstiger  ausfällt,  als  angenommen
  wurde.  Wir  bitten  unsere  Mitglieder,  sich  zunächst  einmal ­
  mit  diesem  Vertrag  abzufinden.  Denn  was  herauszuholen
möglich  war,  ist  von  den  Arbeitervertretern  herausgeholt  worden.
Weitere  Verhandlungen  über  noch  schwebende  Fragen  werden
später  stattfinden.  Wollen  wir  nicht  beitragen,  die  Lebensmittelnot ­
  noch  zu  vergrößern  und  die  neue  Republik  in  die  größte
Gefahr  bringen,  so  müssen  jetzt  alle  Streiks  im  Kalibergbau
ebenso  unterbleiben  wie  im  Kohlenbergbau.  Alle  strittigen
Punkte  müssen  den  Verbänden  und  Arbeiterausschüssen  zur  Regelung ­
  übertragen  werden.
Der  abgeschlossene  erste  Vertrag  in  der  Kaliindustrie  hat
folgenden  Wortlaut:

Berlin,  den  27.  November  1918.
I.
Der  Verein  der  deutschen  Kaliinterefsenten,  Berlin,  ist  der  Vereinbarung ­
  der  deutschen  Arbeitgeberverbände,  Berlin,  mit  den  Arbeitnehmeruud
  Angestelltenverbänden  vom  t5.  November  1918  beigetrcten.
            
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