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Fremde angelegt werden kann. Für alle Fälle werden die
Tiivestitionen mit Hilfe fremden (Kapitals aufliören müaaen, aueli
wenn die früheren Investitionen verfehlt waren und nicht die
erwartete Rente ahwerfen. Der Unterschied wird dann darin
bestehen, dass nunmehr nicht der Ertrag es ist, der sich er
höht hat, sondern der Consum, der verringert werden muss.
So viel zur Widerlegung der häufig auftreteuden Ansicht,
dass der Export von Werth})a])iereu an sich schädlich sei und
durch die wachsende Verschuldung zu einer Verarmung des
Landes führe. Es mag diesbezüglich nur noch bemerkt werden,
dass UapitalVergeudung in Folge von Schuldverhältnisseu mit
dem Auslande weit häufiger und weit leichter dann eintritt,
wenn man die eigenen Capitalien im Auslande anlegt als umge
kehrt, wenn ausländische Capitalien im eigenen Lande verwendet
werden. Es liegt nämlich in der Natur der Sache, dass man
sich weit seltener darüber täuschen wird, oh jene Anlage, die
mit Hilfe des fremden Capitals durchgeführt werden S(dl, auch
wirklich den erwarteten Nutzen abwerfen wird, als darüber, ob
das (hi])ital, das man in der Fremde anlegt, nicht etwa gefährdet
ist. Mit all’ dem soll natürlich nicht geleugnet werden, dass
ausnahmsweise auch die im Wege internationaler Verschul
dung beschaftteu Capitalien vergeudet werden können. Es
geschieht dies sogar häufig mit jenen Anlehen, die unter
finanzieller Misswirthschaft leidende Staaten im Auslande auf-
nehmeu. Allein hier liegt weder die Ursache noch das Symptom
des Uebels im Fremdhaudel. Der Effect wäre der nämliche,
wenn die. betreffende Staatsverwaltung inländisches statt des
ausländischen (’apitais entlehnt hätte. Es würde dann das
vergeudete (’aj)ital entweder der inländisc hen Rroduction
fehlen, oder es müsste durch Anleheii zu ju-oductiven %we( ken
von Aussen her ersetzt werden. Zieht man die Bilanz, so
bleiht dieselhe in allen drei Fällen — fremdes ^nlehen zu
Zwecken der Vergeudung, einheimisches Anlehen zum selben
Zwecke ohne Ersatz aus der Fremde, oder endlich einheimisches
Anlehen znm seihen Zwecke mit nachträglichem Ersätze durch
fremdländische productive Anlehen — genau die gleiche.
Das Spiel der W^ech sei course regelt nun auch in jenem
Laude, wehdies Werthpapiere exportirt und andere Werthe