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die ohne dieZettelansgahe unvermeidlich gewesen wäre, verhütet,
da eine unverzinsliche und uneinlosliche Schuld eben keine
directe Belastung des Vermögens darstellt.
Man könnte dem entgegenhalten, dass die Zinsen
ersparnisse wohl einen Gewinn für die Staatsñnanzen an sich,
nicht aber einen Gewinn für die wirthschaftliche Gesanimtheit,
zu der doch auch der Staat gehört, repräsentiiden. Die Zinsen
müssten eben an die Gesammtheit der Bürger gezahlt werden,
und wenn nun diese, um das Zinsenerforderniss des Staates
zu decken, zu entsprechend höheren Steuerleistungen heran
gezogen würden, so hätten sie dadurch weder gewonnen noch
verloren , sie müssten die empfangenen Zinsen einfach wieder
zurückerstatten und der schliessliche Etfect bliebe derselbe,
als ob Zinsen überhaupt nicht gezalilt worden wären. Nur die
Vertheilung des Einkommens und der Lasten würde in beiden
Fällen nicht die nämliche sein. Im erst eren Falle, wenn
Zinsen gezahlt und beigesteuert werden müssen, würden die
Gapitalisten einen Gewinn, die Gesammtheit der anderen Steuer
zahler eine dem entsprechend höhere Belastung emptinden ; im
zweiten Ealle würde der Gewinn der Gapitalisten, aber auch die
höhere Belastung der anderen Steuerzahler fehlen. Es ist aber
zu bedenken , dass der Zinsengenuss für die (kqütalisten kein
reiner durch das Staatsanlehen nengeschaMener Gewinn ist. Ihr
Capital würde auch ohne dieses Anlehen Zinsen tragen, und es
kann sich für sie demnach nur um die Ditferenz der vom Staate
bewilligten und der landläuügen Zinsen handeln, während die
Gesammtheit nicht blos diese Ditferenz, sondern den gesammten
Zinseübetrag beisteuern muss, eine Nothwendigkeit, der sie bei
lier Aufnahme eines zinslosen Anlehens enthoben ist. Nicht
anders verhält sich die Sache, wenn man die Eventualität voi’
Augen hält, dass auch das Ausland zur Aufbringung der ver
zinslichen Aidehenssumme herbeigezogen werden müsste, ja in
diesem Falle wird die Sache noch viel klarer. Hier steuert
zwar das Ausland ein Capital zur Deckung der Staatsbedürfnisse
bei und dieses Capital wird ohne Zweifel in dem betreftenden
Lande nutzbringend angelegt werden, sei es direct dadurch,
dass der Staat selbst eine solche nutzbringende Anlage vor
nimmt, sei es indirect dadurch, dass inländisches Capital,
welches sonst vom Staale nnprodnctiv consumirt würde, der