Full text: Währung und Handel

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die ohne dieZettelansgahe unvermeidlich gewesen wäre, verhütet, 
da eine unverzinsliche und uneinlosliche Schuld eben keine 
directe Belastung des Vermögens darstellt. 
Man könnte dem entgegenhalten, dass die Zinsen 
ersparnisse wohl einen Gewinn für die Staatsñnanzen an sich, 
nicht aber einen Gewinn für die wirthschaftliche Gesanimtheit, 
zu der doch auch der Staat gehört, repräsentiiden. Die Zinsen 
müssten eben an die Gesammtheit der Bürger gezahlt werden, 
und wenn nun diese, um das Zinsenerforderniss des Staates 
zu decken, zu entsprechend höheren Steuerleistungen heran 
gezogen würden, so hätten sie dadurch weder gewonnen noch 
verloren , sie müssten die empfangenen Zinsen einfach wieder 
zurückerstatten und der schliessliche Etfect bliebe derselbe, 
als ob Zinsen überhaupt nicht gezalilt worden wären. Nur die 
Vertheilung des Einkommens und der Lasten würde in beiden 
Fällen nicht die nämliche sein. Im erst eren Falle, wenn 
Zinsen gezahlt und beigesteuert werden müssen, würden die 
Gapitalisten einen Gewinn, die Gesammtheit der anderen Steuer 
zahler eine dem entsprechend höhere Belastung emptinden ; im 
zweiten Ealle würde der Gewinn der Gapitalisten, aber auch die 
höhere Belastung der anderen Steuerzahler fehlen. Es ist aber 
zu bedenken , dass der Zinsengenuss für die (kqütalisten kein 
reiner durch das Staatsanlehen nengeschaMener Gewinn ist. Ihr 
Capital würde auch ohne dieses Anlehen Zinsen tragen, und es 
kann sich für sie demnach nur um die Ditferenz der vom Staate 
bewilligten und der landläuügen Zinsen handeln, während die 
Gesammtheit nicht blos diese Ditferenz, sondern den gesammten 
Zinseübetrag beisteuern muss, eine Nothwendigkeit, der sie bei 
lier Aufnahme eines zinslosen Anlehens enthoben ist. Nicht 
anders verhält sich die Sache, wenn man die Eventualität voi’ 
Augen hält, dass auch das Ausland zur Aufbringung der ver 
zinslichen Aidehenssumme herbeigezogen werden müsste, ja in 
diesem Falle wird die Sache noch viel klarer. Hier steuert 
zwar das Ausland ein Capital zur Deckung der Staatsbedürfnisse 
bei und dieses Capital wird ohne Zweifel in dem betreftenden 
Lande nutzbringend angelegt werden, sei es direct dadurch, 
dass der Staat selbst eine solche nutzbringende Anlage vor 
nimmt, sei es indirect dadurch, dass inländisches Capital, 
welches sonst vom Staale nnprodnctiv consumirt würde, der
	        
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