Full text: Währung und Handel

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einigung mit Deutschland vor und beantragten ferner mit 
Rücksicht darauf, dass die grössten Handelsstaaten Europa’s 
thatsäehlich die Doldwahrung besassen, die Annahme dieser 
letzteren als Grundlage der Münzeinigung. Die anderen Be 
vollmächtigten widersetzten sich jedoch diesen Vorschlägen, 
und als die Conferenzen im Jahre 1856 wieder aufgenommen 
wurden, war die Beibehaltung der Silberwährung bereits ent 
schieden. Es wurde aber trotzdem die Ausprägung einer ein 
heitlichen Handelsmünze in Gold beschlossen, und so enthalten 
denn die Artikel 18, 10, 20 und 21 des Wiener Münzver 
trages vom 24. dänner 1857 die Bestimmungen über die Aus 
prägung der Ivronen und halben Eronen in den Staaten des 
Münzvereins. Ausdrücklich wurde dabei stipulirt, dass diese 
Vereinsgoldmünze in keinem Staate als Währungsgeld zu 
gelassen werden dürfe; sollte einer der Vereinsstaaten die 
Krone nach einem vorausbestimmten Course bei seinen Cassen 
zulassen, so dürfe sich diese Vorausbestimmung höchstens auf 
die Dauer von 0 Monaten erstrecken und der Cassencours nicht 
höher sein als der Durchschnitt des amtlichen Börsencourses 
in den vorausgegangenen 0 Monaten. Wo für ältere Gold 
münzen ein unabänderlicher Cassencours bereits festgesetzt 
war, sollten diese Goldmünzen allmälig aus dem Verkehre 
gezogen werden. Fremde Goldmünzen durften zwar angenom 
men werden, jedoch nur zu einem Werthe, der wenigstens 
um Va Bercent unter dem inneren Gehalte steht. Auf dem 
ersten deutschen Handelstage im Jahre 1861 fand aber die 
Goldwährung bereits zahlreiche Vertreter, und seither gewann 
dieselbe so sehr an Anhang, dass nach Constituirung des 
deutschen Reiches das nunmehr praktisch in die Hand genom 
mene Werk der Münzeinigung beinahe ohne Widerspruch auf 
Rasis der Goldwährung durchgeführt werden konnte. Im Ge 
setze vom 4. April 1871 wurde die Goldmark als deutsche 
Währungsmünze acceptirt. Von den Schwierigkeiten, welche 
die Durchführung der deutschen ^lünzreform zu bestehen hatte 
und von der Rückwirkung dieser Massregel auf die Münzver 
hältnisse der ganzen Welt soll noch eingehender gehandelt 
werden. 
ln Gesterreich-Ungarn wurde seit den Wiener Münzver 
handlungen der Gedanke des Ueherganges zur Goldwährung
	        
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