Full text: Währung und Handel

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belastung aller inländischen Schuldner nicht nur zum Vortheile 
der ausländischen, sondern auch der inländischen Gläubiger 
hervorruft, soll vorläufig nicht berücksichtigt werden. Hier 
handelt es sich zunächst darum, den Einfiuss der Münzver 
hältnisse für die Gesammtheit des Landes* festzuhalten, und 
diesbezüglich braucht blos constatirt zu werden , dass die 
Erhöhung der Zinsenlast an’s Ausland einen continuirlich zu 
entrichtenden Tribut an dasselbe darstellt. 
^lan nehme den Fall, dass ein österreichischer Landwirth 
lU.(KX) fl. ö. W. im Auslande aufnehme, und dass der aus 
ländische Capitalist geneigt wäre, ihm dies Darleihen zu 
o Percent vorzustrecken. Hestände nun in Oesterreich und 
in dem betreffenden Lande dieselbe Währung, so erhielte der 
Schuldner ganz einfach seine 1().(KX) fl. , gleichviel ob in 
österreichischer oder fremder Iflünze gezahlt, könnte dabei je 
nach den Wechselcoursen eine Kleinigkeit gewinnen oder 
verlieren, müsste dann fortlaufend von Jahr zu Jahr oOt) fl. 
Zinsen zahlen, bei denen abermals der Wechselcours je nach 
den Umständen einen kleinen Gewinn oder Verlust bedingen 
würde, und hätte schliesslich — etwa nach 30 Jahren 
— seine 10.000 fl. ganz in derselben Weise abzuzahlen. 
Oh inzwischen der Werth des iflünzmetalls gestiegen oder 
gefallen wäre, bliebe ganz gleicligiltig; der Gläubiger hätte 
die Chancen des Verlustes oder Gewinnes aus einer Ver 
änderung des Vünzwerthes zu tragen und würde auch 
durchaus keinen Versuch machen, diese Chancen von sich_ 
ahzuwälzen. Anders unter der gegenwärtig herrschenden Münz- 
verschiedenheit. Nehmen wir an, dass zur Zeit des Contraet- j 
abschlusses die M'crthrelation zwischen Gold und Silber 1:17 
wäre, so betrügen in diesem Falle l(t(KK) fl. österr. Währung | 
Silber rund IH.OOO deutsche Reichsmark. Bekäme nun der 
österreichische Landwirth diese IH.IMKJ Reichsmark unter der i 
Bedingung, Zinsen und Rückzahlung in österreichischem Gel de 
leisten zu dürfen, so hätte sich für ihn nichts verändert. 
Dies ist aber nicht der Fall. Er muss sich entweder ver- ' 
pflichten, Zinsen und Capital in deutscher Reichsmark zu \ 
zahlen, dann aber von Jahr zu Jahr als Käufer für OOO 
deutsche Reichsmark auf dem Edelmetallmarkte oder, was 1 
auf dasselbe hinausläuft, auf dem Devisenmärkte erscheinen,
	        
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