Full text : Währung und Handel

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belastung  aller  inländischen  Schuldner  nicht  nur  zum  Vortheile
der  ausländischen,  sondern  auch  der  inländischen  Gläubiger
hervorruft,  soll  vorläufig  nicht  berücksichtigt  werden.  Hier
handelt  es  sich  zunächst  darum,  den  Einfiuss  der  Münzverhältnisse ­
  für  die  Gesammtheit  des  Landes*  festzuhalten,  und
diesbezüglich  braucht  blos  constatirt  zu  werden  ,  dass  die
Erhöhung  der  Zinsenlast  an’s  Ausland  einen  continuirlich  zu
entrichtenden  Tribut  an  dasselbe  darstellt.
^lan  nehme  den  Fall,  dass  ein  österreichischer  Landwirth
lU.(KX)  fl.  ö.  W.  im  Auslande  aufnehme,  und  dass  der  ausländische ­
  Capitalist  geneigt  wäre,  ihm  dies  Darleihen  zu
o  Percent  vorzustrecken.  Hestände  nun  in  Oesterreich  und
in  dem  betreffenden  Lande  dieselbe  Währung,  so  erhielte  der
Schuldner  ganz  einfach  seine  1().(KX)  fl.  ,  gleichviel  ob  in
österreichischer  oder  fremder  Iflünze  gezahlt,  könnte  dabei  je
nach  den  Wechselcoursen  eine  Kleinigkeit  gewinnen  oder
verlieren,  müsste  dann  fortlaufend  von  Jahr  zu  Jahr  oOt)  fl.
Zinsen  zahlen,  bei  denen  abermals  der  Wechselcours  je  nach
den  Umständen  einen  kleinen  Gewinn  oder  Verlust  bedingen
würde,  und  hätte  schliesslich  —  etwa  nach  30  Jahren
—  seine  10.000  fl.  ganz  in  derselben  Weise  abzuzahlen.
Oh  inzwischen  der  Werth  des  iflünzmetalls  gestiegen  oder
gefallen  wäre,  bliebe  ganz  gleicligiltig;  der  Gläubiger  hätte
die  Chancen  des  Verlustes  oder  Gewinnes  aus  einer  Veränderung ­
  des  Vünzwerthes  zu  tragen  und  würde  auch
durchaus  keinen  Versuch  machen,  diese  Chancen  von  sich_
ahzuwälzen.  Anders  unter  der  gegenwärtig  herrschenden  Münzverschiedenheit.
  Nehmen  wir  an,  dass  zur  Zeit  des  Contraet-  j
abschlusses  die  M'crthrelation  zwischen  Gold  und  Silber  1:17
wäre,  so  betrügen  in  diesem  Falle  l(t(KK)  fl.  österr.  Währung  |
Silber  rund  IH.OOO  deutsche  Reichsmark.  Bekäme  nun  der
österreichische  Landwirth  diese  IH.IMKJ  Reichsmark  unter  der  i
Bedingung,  Zinsen  und  Rückzahlung  in  österreichischem  Gel  de
leisten  zu  dürfen,  so  hätte  sich  für  ihn  nichts  verändert.
Dies  ist  aber  nicht  der  Fall.  Er  muss  sich  entweder  ver-  '
pflichten,  Zinsen  und  Capital  in  deutscher  Reichsmark  zu  \
zahlen,  dann  aber  von  Jahr  zu  Jahr  als  Käufer  für  OOO
deutsche  Reichsmark  auf  dem  Edelmetallmarkte  oder,  was  1
auf  dasselbe  hinausläuft,  auf  dem  Devisenmärkte  erscheinen,
            
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