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sich einmal Bahn gebrochen hat, gerade darin das wirksamste
Argument für die Goldwälirnng erkannt werden müsste, Ks
wird vielmehr von den (TCgnern der Gold Währung behanptef-,
dass die Einlösung der nämlichen Notenmenge höher %n
stehen käme, wenn man für die ausser Cours zu setzenden
ungedeckten Noten Gold gäbe. Und diese Behauptung beruht
lediglich auf einer gründlichen Verkennung der Pflichten des
Sfaatsschatzes in seiner Eigenschaft als Notenschuldner und
aut der durchaus irrigen Annahme, dass bei diesem Einlösungs
geschäfte die lateinische Werthrelation massgebend sein müsse.
In diesem Falle allerdings wäre der Uebergaiig zur (Gold
währung eine sehr kostspielige Sache. Wenn man für :><M)
^Millionen Noten, welche die Repräsentanten von (P/j Millionen
Pfund Feinsilber sind, bei einer Marktrelation von beispiels
weise 1 zu 17 statt der oben berechneten 302.000 Pfund (%old
rund 430,0(K), also um 38.000 Pfund mehr geben müsste, als
dem Vollwerthe dieser Noten entspricht, dann allerdings
müsste der Staat ungefähr 30 Idillionen an Caj)ital verlieren.
Aber selbst in diesem Falle wären die Zinsen, die er für das
(Toldanlehen zu zahlen hätte, kaum grösser als die für das
um 10 Percent geringere Silberanlehen , da eben der Zinsfuss
mit dem Uebergange zur Goldwährung sich voraussichtlich um
den entsprechenden zehnten Theil ermässigt hätte. Es ist je
doch überflüssig, sich mit diesen ganz grundlosen Bedenken
näher zu befassen. Für die Einlösungspflicht des Staates in
Betreff seiner Notenschuld gilt ganz dasselbe, was bezüglich
aller aus alten Contracten verpflichteten Schuldner nachge
wiesen \Amrde ; die Noten werden daher in (Gold blos nach
jener Werth relation einzulösen sein , die beim Währungs
wechsel für alle Gonfractverhältnisse des Landes gesetzlich
festgestellt werden muss.
AV^as aber die thatsächlich vorhandene Möglichkeit an
langt, beim Uebergange zum Silltergelde eine grössere Ateuge
an Noten im Verkehre zu belassen, so soll hier nur nochmals
wiederholt werden, dass insbesondere nach den unange
nehmen Erfahrungen der letzten Jahrzehnte es sich jedenfalls
empfehlen würde, wenn Oesterreich sowohl als Ungarn mit
dem Systeme des Staatspapiergeldes vollständig brechen wollten.
Es Hessen sich zwar ungefähr 100 Millionen Gulden kleinerer