Full text: Währung und Handel

ausziiprägen sein wird (in welcliem Falle zu berechnen gewesen 
wäre, wie viel von diesen neuen Goldgulden auf den alten 
►Silbergulden gehen), sondern nach einem Gewichte geschlagen 
werden soll, welches gemäss der zu findenden Werthrelation 
dem alten Silbergulden gleichwerthig ist — so wäre es iiir 
das Umwechslungsgeschäft und für den gesammten inneren 
Veikehr ganz gleichgiltig, ob die Werthr’elation eine runde 
/ahl oder einen Bruch mit 10 Decimalen vorstellt. Aber es 
ist aus mancherlei (B ünden wünschenswerth , dass der Gold 
gulden in einem gewissen, leicht ersichtlichen Verhältnisse zu 
. Goldmünzen, insbesondere zur deutschen Reichsmark 
stehe, und dass auch sein Verhältniss zum Münzpfunde 
Feinsilber sich leicht berechnen lasse. Es muss daher der Exe 
cutive die Möglichkeit geboten sein, das auf mathematischem 
AVege gefundene Resultat diesen Anforderungen entsprechend 
abziirunden. A jiriori spricht durchaus kein Grund dafür, 
dass diese Abrundung eher nach oben als nach unten vorge 
nommen werde, das heisst, dass man den Goldgulden lieber 
um einen Briichtheil schwerer als leichter auspräge, als nach 
dem auf mathematischem AVege gefundenen Mittelwerthe der 
Relation nothwendig wäre. Es ist, wie ausführlich nach- 
gevdesen wurde, durchaus ein Irrt hum, zu glauben, dass die 
Gläubiger aus dem Grunde, weil der Silberpreis seit einigen 
dahren gefallen ist, ein Recht hätten, auch nur um den tau 
sendsten Theil eines (Traiuiues mehr Gold für das Münzpfund 
Feinsilber zu fordern , als sie auf dem Edelmetallmarkte dafür 
erhalten können. Insbesondere den ausländischen Gläubigern 
wird durch den TIebergang zur (Goldwährung unter Zugrunde 
legung der Marktrelation ein so bedeutender , von ihnen selbst 
so hoch angeschlagener A^ortheil zugewendet, dass eine der 
artige HegrirtsVerwirrung nicht die geringste Berücksichtigung 
verdienen ^ sollte. Aber sie besteht einmal in zahlreichen 
KAijifen ; insbesondere von den inländischen Gläubigern werden 
sieb Alele tür beua<;htheiligt halten, wenn ihnen beispielsweise 
1 Bfund G(dd für 17'/^ Pfuml Silber geboten wird, während 
umgekehrt kein Schuldner sein Interesse für geschädigt halten 
‘lüi-fte, weil ihm eine derartige Zahlung in Gold statt im sti- 
pulirten Silber zur Pflicht gemacht wird. Dass im Falle 
Ur. Th. Ilertzka, Währung und Handel. 26
	        
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