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Capitale nicht der Fall ist. Aber dies wird blos auf den Umfang
der Zinsenrente, nicht aber auf den Zinsfuss einen Einfluss
nehmen, und was es mit dieser Rente für eine ßewandtniss
hat, soll später gezeigt werden,
]\Ian könnte vielleicht noch ein wenden, dass eine Papiergeld-Emission
dem betreffenden Lande allerdings keinen directen
Zuwachs an frei werdendem Capitale zuführe, daher auch
flen Zinsfuss desselben aus diesem Grunde nicht direct ermässige
; dass aber eine Wirkung doch nicht ausbleiben könne,
indem ja die Aufnahme eines Anlehens durch die Vermehrung
der Capitabiachfrage auf dem Weltmärkte eine allgemeine
Zinssteigerung herbeiführen müsse — allerdings eine geringere,
als wenn sich diese Nachfrage blos auf das betreffende Land
beschränken würde — und "dass dann rückwirkend das Einzelland
selbst von dieser Zinsfusssteigerung betroffen werden
müsste; während im Falle der Zetteleniission eine solche Nachfrage
weder auf dem heimischen Markte, noch auf dem Weltmärkte
einträte, eine Zinsfusssteigerung also nirgends sich
geltend mache und daher das betreffende Land auch von
der Participation an der allgemeinen Zinsfusssteigerung des
Weltmarktes verschont bliebe. Dies ist jedoch ebenfalls unlichtig.
Line Notenemission ist für den Welf markt zwar mit
keiner directen Capital nach fr a ge, wohl aber, wie an anderer
Stelle ausgeführt wurde, mit einer directen Capital-2
er Störung gleichbedeutend. Das Geldcapital des Weltmarktes
wird durch den Zufluss an Edelmetallen nicht essentiell
vermehrt, seine anderweitigen (Kapitalien aber werden um
einen entsprechenden ßefrag verringert, und cs wird also die
Notenemission eine Lücke im Weltcapitale erzeugen, die sofort
^nf den Zinsfuss, wenn auch nur in verschwindend geringem
blasse, zurückwirken muss, und diese Rückwirkung wird sich
flann selbstverständlich auch auf das Papiergeldland erstrecken.
Diese Erwägungen sind es indessen gar nicht, die bei der
Behauptung, Zettelwirthschaft erniässige den Zinsfuss, in Frage
kommen. Es wird ganz einfach geglaubt, dass die Emission
nunmehr müsste der Zinsfuss genau in der nämlichen Weise steigen. Der
aizige Unterschied liegt darin, dass der Staat im ersteren Falle Zinsen zu
^ den hat, im letzteren Falle nicht, diese Zinsenzahlungen werden aber keinesden
landläufigen Zinsfuss alteriren.
Th. Uertzka, Währung und Handel.
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