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Dio Gütertarife.
Unterschied
gegen Deutsch
land.
ist der grösste Iheil des Risico’s, welches bei der englisc^^®'^
Beförderung ,,o/ owners risk‘d dem Versender zufällt, nämlich
die aus der besonderen Beschaffenheit des Guts hei’voi'
gehende Gefahr des Verderbens, der Entzündung, des
trocknens, des Bruchs, des Rostes u. s. w. den Eisenhahi#
stets abgenoinmen — §. 67 des Betriebsreglements.
WeithveiSicherung nur den Entschädigungsbetrag, nicht di®
Entschädigungspflicht berührt, so kann grössere Sichen^^^®
auch nicht einmal durch einen höheren Preis erreicht werd^H'
Der Unterschied ist bezeichnend:
In England wird aus dem gegenseitigen Anerkenntnis®’
dass eine Eisenwaare leicht durch Bruch oder Rost leid®’
gefolgeit, dass die Eisenbahn, allerdings gegen einen erhöhete^
laiifsatz, um so sorgfältigere Vorkehrungen zur Verhütung
dessen treffen und vorkommenden Falls Ersatz leisten muss-
In Deutschland wird sie dadurch von der Haftung frei nnd
hat also nun noch geringere Veranlassung als sonst zu Sich®'
1 ungsmassregeln gegen die, doch anerkannt grössere GcDhi
einei Beschädigung — dies um so mehr als nach §. 67 ^
a. a. 0. bis zum Nachweise des Gegentheils vermuthet wird,
dass ein eingetretener Schaden, sofern er aus der, seitß®®
dei Eisenbahnen nicht übernommenen Gefahr entstehe^
konnte, wiiklich aus derselben entstanden ist.
Obgleich in England die casuelle Gefahr bei gewiss®’^
Artdveln vom Versender zu übernehmen ist, bei andern v®’*
ihm übernommen werden kann, so wird doch niemals
dei Natur des Guts an sich unangemessene Beförderung®
weise gegen billigeren Tarifsatz zu Grunde gelegt. I''
dei ihat, wenn der deutsche Wagenraumtarif für alle, ®'^®^
auch die Güter, welche ihrer Natur nach, entschieden bedeckt®
Beförderung erheischen, unbedeckte Beförderung zu Grinid®
legt, zwar zu so viel billigerem Tarifsatz; dann ist da®
ebenso ungesund , wie wenn der Handwerker oder Fabrikat*
schlecht aber zu Schleuderpreisen arbeitet oder arbeiten 2^^