Full text : Ueber einige Verwaltungseinrichtungen und das Tarifwesen auf den Eisenbahnen Englands

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Verbandswesen  und  Regelung  der  Concurrent.

Ueb^rtrapungder
Ermässigunpen
auf  andere
Stationen  und
Linien.

Wied(  rerhöhung
des  Tarifs.

Unterbietende
Concurrenz  in
den  Tarifen  nur
mittelst  Refactien
auf  die  Dauer
möglich.

zugestehen  war,  auch  dem  zweiten  gewähren,  der  vielleicht  ohnehin ­
  nicht  anders  kann  als  ihre  Linie  benutzen.  Bei  dein  Verhol
dei  I  rachtdisparitäten  überträgt  sich  die  Ermässigung  auf  die
voi  liegenden,  wenngleich  nicht  concurrenzirten  Stationen,  ist  oft
sogai  auf  andere  Linien  auszudehnen,  weil  sonst  die  Concurrenzfähigkeit
  der  dort  wohnenden  Versender  geschmälert  werden,
,.undue  preferences^  eintreten  würde.  Auch  die  Tarife  fremder ­
  ,  zunächst  gar  nicht  betheiligter  Verwaltungen  werden
häufig  so  in  Mitleidenschaft  gezogen,  und  dies  erregt  natürlich ­
  den  Unwillen  derselben,  ein,  bei  den  zahlreichen  imd
nahen  Beziehungen  zwischen  allen  Eisenbahnen  eines  zusammenhängenden
  Verkehrgebiets,  nicht  zu  unterschätzender
Umstand.  —  Die  Wiedererhöhung  des  einmal  ermässigteß
laiifs  ist  vielfach  rechtlich  erschwert,  aber  auch  thatsächlich  stets
weniger  leicht  als  ein  Preisaufschlag  Seitens  des  Fabrikanten.
Jeder  Kaufmann  wird  alle  diese  Momente  als  sehr  einflussreich ­
  anerkennen,  und  sie  erklären  es  vollständig,  dass
wirkliche  Tarifkampfe  der  Regel  nach  nur  da,  wo  Refactien  *)
ubheh  sind,  und  mittelst  solcher  geführt  werden.  Durch  sie,
aber  nur  durch  sie  lassen  sich  eben  jene  Schwierigkeiteß
wenigstens  theilweise  umgehen;  bei  publicirten  Tarifen,  dies
^  Natui  der  Sache  und  wird  durch  die  Eisenbahnera
  rung  aller  Länder  bestätigt,  ist  niemals  etwas  anderes
als  G  eichstellung  der  Tarife  schliesslich  su  erreichen,
Venn  nur  die  Wahl  besteht  zwischen  Verzicht  auf  Tarif
kiimpfe  und  Zulassung  von  Refactien,  so  kann  auch  voi»
andpunct  des  Publikums  die  Entscheidung  nicht  schwer
thenl’  ^»rch  den  obigen  Mit'
eilungen  )  bleibt  die  Rente  des  Anlagekapitals  der  Eisealaiidetn
  r"i,  '^'reussen  gegenwärtig  unter  de»>
landesüblichen  Zinsfuss,  und  auch  die  Durchschnittsdividende"
‘'et  uacli  den  publicirlcn  Tarifen  erhöbe»'”
**)  Vergl  S.  60.
            
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