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Verbandswesen und Regelung der Concurrent.
Ueb^rtrapungder
Ermässigunpen
auf andere
Stationen und
Linien.
Wied( rerhöhung
des Tarifs.
Unterbietende
Concurrenz in
den Tarifen nur
mittelst Refactien
auf die Dauer
möglich.
zugestehen war, auch dem zweiten gewähren, der vielleicht ohne
hin nicht anders kann als ihre Linie benutzen. Bei dein Verhol
dei I rachtdisparitäten überträgt sich die Ermässigung auf die
voi liegenden, wenngleich nicht concurrenzirten Stationen, ist oft
sogai auf andere Linien auszudehnen, weil sonst die Concurrenz-
fähigkeit der dort wohnenden Versender geschmälert werden,
,.undue preferences^ eintreten würde. Auch die Tarife frem
der , zunächst gar nicht betheiligter Verwaltungen werden
häufig so in Mitleidenschaft gezogen, und dies erregt natür
lich den Unwillen derselben, ein, bei den zahlreichen imd
nahen Beziehungen zwischen allen Eisenbahnen eines zu-
sammenhängenden Verkehrgebiets, nicht zu unterschätzender
Umstand. — Die Wiedererhöhung des einmal ermässigteß
laiifs ist vielfach rechtlich erschwert, aber auch thatsächlich stets
weniger leicht als ein Preisaufschlag Seitens des Fabrikanten.
Jeder Kaufmann wird alle diese Momente als sehr ein
flussreich anerkennen, und sie erklären es vollständig, dass
wirkliche Tarifkampfe der Regel nach nur da, wo Refactien *)
ubheh sind, und mittelst solcher geführt werden. Durch sie,
aber nur durch sie lassen sich eben jene Schwierigkeiteß
wenigstens theilweise umgehen; bei publicirten Tarifen, dies
^ Natui der Sache und wird durch die Eisenbahn-
era rung aller Länder bestätigt, ist niemals etwas anderes
als G eichstellung der Tarife schliesslich su erreichen,
Venn nur die Wahl besteht zwischen Verzicht auf Tarif
kiimpfe und Zulassung von Refactien, so kann auch voi»
andpunct des Publikums die Entscheidung nicht schwer
thenl’ ^»rch den obigen Mit'
eilungen ) bleibt die Rente des Anlagekapitals der Eisea-
laiidetn r"i, '^'reussen gegenwärtig unter de»>
landesüblichen Zinsfuss, und auch die Durchschnittsdividende"
‘'et uacli den publicirlcn Tarifen erhöbe»'”
**) Vergl S. 60.