Full text: Ueber einige Verwaltungseinrichtungen und das Tarifwesen auf den Eisenbahnen Englands

IGO 
Das Clearinghouse. 
Sitz und 
Organisation 
des Clearing- 
housevereins. 
Der secretary 
des 
• Clearinghouse. 
Das Clearing- 
housecomittee. 
Die Conferenzen 
der officers. 
schäften, wenn sie, wie häufig der Fall, directe Tarife 
Eisenbahnen haben, sind betheiligt, doch nicht als selbst' 
ständige Mitglieder, sondern durch Eisenbahnen vertreten 
Sitz der Organisation ist London, wo der mit 
porationsrechten ausgestattete Verein besondere Grundstücke 
und Häuser besitzt. Der secretary des Clearinghouse ge 
sorgt die laufenden Geschäfte, leitet die Bureaus für die Ab' 
rechnung, und steht, ebenso wie das Personal der letzteren, 
direct im Beamtenverhältniss zum Clearinghousevereine nickt 
zu den einzelnen Mitgliedern desselben. Eine materiell® 
Initiative übt er in Bezug auf die Beschlüsse dos Vereins nicht 
aus, und der letztere hat vielmehr seine officielle Vertretung 
im Clearinghousecomittee, welches aus je einem Delegii’t®^ 
des Directoriums jeder betheiligten Eisenbahn besteht, 
alle Vierteljahr, am 2. Mittwoch im März, Juni, September 
und December, regelmässige Conferenzen hält, beschlussfähig 
bei zehn Anwesenden. Diesen Conferenzen gehen vorbei 
solche der officers *), und zwar : am Donnerstag der zweit®!* 
Woche im Februar, Mai, August und November CoU' 
ferenzen der general managers beschlussfähig bei 4 
wesenden ; je 14 Tage vor den letzteren, Conferenzen der goo^^ 
managers, beschlussfähig bei 10 Anwesenden ; und immer an 
der goods managers Conferenz vorausgehenden Mittwoch, ein® 
Conferenz der superintendents of the line, beschlussfähig b®* 
5 Anwesenden. Die Beschlüsse der oßcers Conferenzen bedürfe" 
der Genehmigung durch das Clearinghousecommittee, welcb®^ 
eben die Directorien repräsentirt und deshalb, so zu sagen, Träg®* 
der gesetzgebenden Gewalt ist. Trotzdem liegt, wie erklärli®b> 
der Schwerpunkt in den officers Conferenzen. Die Beschlüsse 
der goods managers und superintendents — wohl auch "** 
den gemeinsamen Namen traffic managers bezeichnet 
langen an das Clearinghousecommittee erst, nachdem sie v®** 
der Conferenz der general managers besonders gutgeheiss®’
	        
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