Full text : Ueber einige Verwaltungseinrichtungen und das Tarifwesen auf den Eisenbahnen Englands

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r)as  Clearinghouse.

Mileage
department.

MicthssUtze  für
Wagen  des
Personenzugverkehr’s.


Vereinbarung  oder  Entscheidung  des  Schiedsrichtercommittees
  im  einzelnen  Falle,  nach  Verhältniss  der
Streckenfracht,  mileage  share  of  the  proceeds.
3)  Die  Empfangsstation  kann  über  Reclamationen  bis  zu
40  Mark,  allein  entscheiden,  muss  jedoch  der  Versandbahn ­
  monatlich  ein  Verzeichniss  darüber  senden;  die
Versandstation  hat  auch  für  solche  Beträge  Zustimmung ­
  der  Empfangsbahn  einzuholen.  Bei  Beträgen  über
40  Mark  ist  stets  Einverständniss  beider  Endbahnen
nöthig.  Meinungsverschiedenheiten  der  Endbahnen,
odei  nachträglich  Seitens  der  Zwischenbahnen  über
die  Beitragspflicht,  werden  durch  die  Schiedsrichtercommittees
  entschieden.  Die  Entscheidung  ist  endgültig, ­
  sobald  das  betreffende  Protocoll  in  einer  folgenden ­
  Conferenz  bestätigt  wird.
4)  Diese  Grundsätze  gelten  gleichmässig  bei  director  und
gebrochener  Expedition.
Streitigkeiten  über  die  Beitragspflicht  unter  den  einzelnen
isenbahnen  kommen  selten  vor,  und  die  Zahl  der  in  die
bcinechudbterccnninittees  gelangenden  Fädle  ist  sehr  genngp
Bie  Wagenmiethsabrechnung  ist  in  England  an  sich  viel
complicirter  als  in  Deutschland,  weil  die  Miethssätze  —  reine
aufmiethe  —  sehr  verschieden  abgestuft  sind
Sie  betragen;
für  Salonwagen  .  ,  i
Gesell  schaftswagen  .  .  /  ^1*  per  mile  —  rund
Personenwagen  1.  Classo  /  0)^0  Mark  per  deutsche
Meile,

¡■2  d.  per  mile  ~  rund
0,20  Mark.

gemischte  Wagen  mit  1.  Classe
gemischte  Wagen  mit  2.  Classe
"^^agen  2.  CÜasse
Wagen  3.  Classe  .
Pferdewagen
Equipagewagen  .  .  .  ,
Postwagen  .
Packwagen  ,
            
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