Organisation.
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controlliren. Vorzüglich gilt Letzteres von den district mitnci auditors,
auditors, welche fortdauernd von einer Station zur anderen
gehen, um das Expeditionswesen, die Frachtherechnung und
Kassenführung zu überwachen. Man legt überhaupt viel
Werth auf Controllirung, und neben den Revisionen von oben
lier wird überall ausgesprochenerinassen das gewiss zweck
mässige Princip verfolgt, durch die Dienstorganisation selbst
eine gegenseitige Controlle je zweier unabhängig von einander
arbeitenden Beamten zu schaffen. So wird die Billetcontrolle
nicht durch das Zugbegleitungspersonal ausgeübt, sondern,
auch wo das Coupiren und Abnehmen der Billets im Zuge
und nicht beim Betreten und Verlassen des Perrons erfolgt,
besorgen dies Beamte der Stationen.*) Sogar das Sortiren
der abgenommenen Billets geschieht vielfach nicht durch den
abnehmenden Beamten selbst, welcher sie vielmehr sofort in
einen verschlossenen, oben mit einer kleinen Oeff'nung ver
sehenen Kasten zu werfen hat.
Häufiges persönliches Benehmen der Departementschefs
miteinander — obgleich sie nicht im eigentlichen Collegial-
veihältniss stehen—wie mit dem general manager und anderer
seits mit den District-Beamten, ebenso der Letzteren unter
sich, bildet die Regel.
Als ein bemerkenswerthes Organisationsprincip ist her- Organi-
\ Ol zuheben die Verbindung zwischen Betriebs- und Verkehrs-
veiwaltung, wie sie dadurch geschaffen wird, dass der ^ .
goods manager den erwähnten massgebenden Einfluss auf den zwischen ver-
(jüterzugdienst sogar die Initiative für die Güterzugfahrpläne
hat, während im Personenzugverkehr — coaching traffic —
eben der Natur der Sache nach der Fahrdienst von
relativ grösserer Bedeutung ist als im Güterverkehr, dem
) Dass jene Einrichtung sich leichter durchführen lässt, wenn die
Perrons ahgesperrt sind, erhellt von selbst, aber unbedingt nothwendig
ist dies nicht, wie das Beispiel vieler Ilauptstatiouen Englands beson
ders auch in London beweist.