Full text: Ueber einige Verwaltungseinrichtungen und das Tarifwesen auf den Eisenbahnen Englands

ISO 
Das Clearinghouse. 
Expenditure 
department. 
nechtsverliUltniss 
der einzelnen 
Bahn zum 
Clearinghouse. 
Zalilungsfri,t. 
Die in den Stationsrapporten über den Güter-, und Per 
sonen- etc. Verkehr entdeckten Fehler sowie die fehlenden 
Billets werden den betreffenden Bahnen regelmässig niit- 
getheilt, erstere auch in die vom secretary erstatteten Bechen 
schaftsberichte des Clearinghouse aufgenommen. Sie kommen 
so zur Kenntniss aller Verwaltungen, und hierdurch wird ein 
nützlicher Wettstreit in der Vermeidung von Fehlern angeregt. 
Das expenditure department giebt die im mileage und in 
(len trafßc departments festgestellten Credits und Debits 
der einzelnen Verwaltungen den, als solchen bestimmten 
Clearinghousebankiers zur Auszahlung oder zur Vereinnah- 
mung auf, und besorgt ausserdem die Buchführung etc. fün 
die eigene Cassenverwaltung des Clearinghouse, dessen Geld 
verkehr gleichfalls durch jene Bankiers vermittelt wird. 
Die einzelne Eisenbahn wird Gläubiger oder Schuldner des 
Clearinghousevereins selbst, nicht einer andern betheiligten 
Eisenbahn, und das Clearinghouse ist gesetzlich ermächtigt 
gegen sie auf Zahlung zu klagen. Die Entscheidung des 
Clearinghousecommittees, dass eine Abrechnung richtig, nnd 
dass eine Bahn aus derselben, oder als Beitrag zu den Kosten 
des Clearinghouse, eine bestimmte Summe zu zahlen habe, 
ist nach dem Gesetz über das Clearinghouse definitiv und 
Prozess Seitens der schuldenden Bahn nicht anfechtbar. 
Die Debits aus dem Personenzugverkehr und an Wagen- 
miethen sind binnen 5 Tagen, die aus dem Gütei'zugveikehr 
binnen 23 Tagen vom Tage des Benachrichtigungsschreiben ab, 
bei Vermeidung von 7% Verzugszinsen, zu zahlen. Die längei’ii 
Zahlungsfrist im Güterverkehr erklärt sich daraus, dass die End 
bahnen hier den Interessenten häufig die Frachten stunden. Die 
Forderungen der einzelnen Bahnen werden nach Verhältnis^ 
der eingegangenen Zahlungen beglichen so, dass auf die For 
derung jeder Bahn soviel Procent gezahlt werden, als die 
Summe der eingegangenen Beträge von der ausstehenden 
Gesammtsumme darstellt*). Die Clearinghousebankiers hal- 
*) Dies ist gleichfalls ein Unterschied gegen Oesterreich; §• 
der Instruction für das dortige Central-Abrechnungsbüreau.
	        
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