Full text : Ueber einige Verwaltungseinrichtungen und das Tarifwesen auf den Eisenbahnen Englands

Verkehrs-  und  Tarifwesen,  Rechtszustand.

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''eisen  die  zahlreichen  wechselseitigen  Berührimgspuncte  im
eigenen  Interesse  auf  ein  gutes  Einvernehmen  mit  den  Nachbarn
  hin;  ein  Umstand,  der  natürlich  umgekehrt  auch  für
^ias  Mass  der  zu  erhebenden  Ansprüche  von  Bedeutung  ist,
^'hd  die  Stellung  unbilliger  Forderungen  seltener  macht,
i^adlich  fällt  ins  Gewicht,  dass  erklärlicher  Weise  die  ganze
heue  Einrichtung  von  der  Gesainmtheit  der  Eisenbahnen  als
etwas  gegen  sie  Gerichtetes,  ihren  gemeinsamen  Interessen
b'eindliches  angesehen  wird.  Die  einzelne  Bahn  trägt  deshalb ­
  schon  an  sich,  und  um  ihr  Yerhältniss  zu  den  übri-Bahnen
  nicht  zu  trüben,  ein  gewisses  Bedenken  die
b^isenbahncommission  anzurufen,  zumal  es  für  eine  jede  auch
Situationen  giebt,  wo  die  fraglichen  Principien  umgekehrt  zu
ibiein  Nachtheil  ausschlageii  würden.
trotz  der  bisher  so  geringen  practischen  Anwendung  jener
ttestiinmung  ist  ihr  Werth  doch  nicht  zu  unterschätzen.
■Allerdings  wenn  der  sie  vorschlagende  Bericht  der  parlamentarischen ­
  Enquetecommission  vom  Jahre  1872  die  Hoffnung
ausspricht,  ihre  Wirkung  würde  sein  ,,es  zum  Interesse  der
^^ien  und  zur  Pflicht  der  andern  Eisenbahn  zu  machen,  den
eikehr  über  die  kürzeste,  wohlfeilste  und  glatteste,  shortest^
^h^npest  and  mast  couveîiient^  Boute  zu  leiten“,  so  geht
^as  wohl  zu  weit.  Es  wird  zur  Genüge  illustrirt  durch  die
^oiher  initgetheilte  Entscheidung,  welche  die,  nach  dem  Vor-^^blage
  desselben  Berichts  zur  Handhabung  jener  Bestim-’^jung
  eingesetzte,  Eisenbahncommission  in  dem  einzigen  bisher
j!  Scurtheilten  Specialfalle  getroffen  hat,  und  welche  ausdrück-^cli
  empfiehlt,  auch  über  die  längere,  mit  höheren  Selbstkosten
laiisportirende,  weniger  glatte  Route  den  directen  Tarif
bilden,  damit  dem  Erwerbsinteresse  beider  betheiligten
‘^»mn  Rechnung  getragen  werde.  Das  letztere  ganz  oder
überwiegend  zu  ignoriren,  ist  eben,  so  lange  verschie-^üe
  Bahneigenthümer  da  sind,  zu  unnatürlich,  um  auf
Hauer  möglich  zu  sein.  Für  das  Publikum  kommt  es
auf  das  Resultat  der  Transportaiisführiiug,  nicht  auf
3

Beurtheilung
            
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