Full text : Ueber einige Verwaltungseinrichtungen und das Tarifwesen auf den Eisenbahnen Englands

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Verkehrs-  und  1  arifwesen,  Rechtszustaiul.  39

^61  auf  allen  Linien  Einer  Eisenbahn  bestehenden  Einrichtungen ­
  und  Tarife  in  den  Bereich  der  Vorschrift  gezogen
und  in  der  That  haben  sich  die  Gerichtshöfe  wie
Eisenbahncommission  für  competent  erachtet,  dasselbe
du  er  Beurtheilung  zu  unterwerfen.  Allerdings  ist  noch
^uiigemal,  in  den  ersten  Jahren  nach  Erlass  des  Gesetzes ­
  von  1854,  von  den  Gerichtshöfen  die  Bedinb^ug
  des  Iransports  über  denselben  Theil  der  Eisenbahn
Gstgehalten,  aber  später  und  auch  von  der  Eisenbahncuuiinission
  ist  der  vorher  bezeichnete  Standpunct  eingeuoininen.


Es  liegt  auf  den  ersten  Blick  nahe,  der  englischen  Eisenahgesetzgebung ­
  einen  Vorwurf  daraus  zu  machen,  dass  sie
Gii  Begrift  der  „unerlaubten  Bevorzugung“  nicht  näher
u^stinnnt  hat  ;  aber  dieser  Tadel  dürfte  doch  gemildert
l'eiden  durch  die  Erwägung,  dass  das  bisher  auch  in  andern
■'‘indem  nicht  geschehen  ist,  obgleich  dieselbe  Frage  überall
uuitiitt,  wo  nicht  besonders  die  Tarife  nach  absolut  glei-^
  lea  und  unveränderlichen  Grundtaxen  gebildet  werden,  und
|^i6s  ist  nirgends  der  Fall.  Andererseits  lässt  sich  kaum  beaupten,
  dass  feste  Normen  darüber,  was  erlaubte  und  uneraubte
  Ungleichheiten  sind,  zwar  nicht  entbehrt  werden  können,
unabhängige  Tribunale  nach  öffentlicher,  contradictorischer
Gihandlung  und  unter  Publication  ausführlicher  Urtheils-^Ginde
  zu  Gericht  sitzen,  aber  überflüssig  seien,  wo  Admiustiativbehörden
  mit  der  Entscheidung  betrauet  sind,  welche
zumeist  noch  die  dem  Staat  selbst  gehörigen  Eisenbahgleichzeitig
  verwalten.  Gerade  bei  einer  so  jungen
^  ateiie  wie  dem  Eisenbahnrecht  dürfte  es  das  Richtigste
belesen  sein,  die  Ausbildung  jenes  schwierigen  Begriffs
uiächst  der  Rechtssprechung,  besonders  eines  speciell  sachüberweisen,
  und  so  die  Grundlage
^IGtere  detaillirende  Gesetzgebung  zu  gewinnen.  Die
^vendigkeit  einer  solchen  wird  allerdings  schliesslich  wohl
®iall  hervortreten,  aber  ihre  Schwierigkeit  geht  schon  daraus

Der  Begriff  der
unerlaubten
Bevorzugung.
            
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