Full text : Ueber einige Verwaltungseinrichtungen und das Tarifwesen auf den Eisenbahnen Englands

Verkehrs-  und  Tarifwesen,  Rechtszustand.

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ftu’  die  Vergleichung  der  englischen  und  deutschen  Zustände
besonders  wichtig,  weil  er  die  einzige,  für  das  Verhältniss
verschiedener  Tarife  untereinander  in  Deutschland  bisher
^hgemein  übliche  Einschränkung  direct  behandelt.  Den  in
f^eutschland  für  entscheidend  erachteten  äusserliclien  Umstand, ­
  dass  die  höher  tarifirte  näher  liegende  Station  auf  dem
^6ge  nach  der  entfernteren  passirt  werden  muss,  erklärt
vier  englische  Richter  für  bedeutungslos,  legt  das  Hauptgewicht
‘üü  die  wirkliche  Schadenszufügung,  gewinnt  hiermit  aber
vüich  den  Roden  für  das  Einschreiten  in  Eällen,  wo  jenes
üusserliche  Verhältniss  nicht  obwaltet.
Uer  Bereich  der  Ungleichheiten,  welche  verboten  wervlvüi
  können,  erstreckt  sich  wie  erwähnt,  nach  dem  Wort-Iviüt
  des  Gesetzes,  so  weit  als  denkbar,  in  any  respect
'Whatsoever  ^  und  desshalb  wohl  weiter  als  in  irgend  einem
^üvlern  Lande

In  der  Praxis  ist  das  Einschreiten  abgelehnt  in  zwei
ballen,  weil  dieselben  nicht  mit  der  Beförderung  und  Trans-Poi’tausführung
  in  directem  Zusammenhang  ständen  :  der
^vüe  betraf  die  Verniiethung  von  Lagerplätzen,  und  der
vvüdere  die  Ueberlassung  von  Räumen  innerhalb  des  Bahnbofsterrains
  zum  Zweck  des  Sortirens  der  Güter  etc.  Da-Segen
  erachtete  sich  der  Gerichtshof  für  competent  in  den
Wiederholt  vorgekommenen  Beschwerdefällen  wegen  Aus-Schliessung
  der  Droschken  und  Omnibusse  einzelner  Eigenfhüiner
  von  den  Bahnhöfen,  entschied  aber  nur  dann  gegen
’bö  Eisenbahn,  wenn  eine  Beeinträchtigung  der  Interessen
'lös  Publikums  erhellte.  In  Einem  solchen  Fall  ist  äusdrück-|ch
  bemerkt,  ,,die  Klage  müsse  von  denen  ausgehen,  welche
^  Eisenbahn  benutzen.“  Für  unerlaubt  wurde  es  ferner
cikläit,  von  dem  einen  Versender  die  Unterzeichnung  besonderer ­
  Bedingungen  zu  verlangen,  oder  für  den  einen
üteiessenten  unentgeltlich  zu  entladen,  oder  die  Fuhrweike
  des  Einen  zu  einer  Zeit  auf  dem  Bahnhofe  zu-Arten

  der  ver
botenen
Ungleichheiten
            
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