Verkehrs- und Tarifwesen, Rechtszustand.
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ftu’ die Vergleichung der englischen und deutschen Zustände
besonders wichtig, weil er die einzige, für das Verhältniss
verschiedener Tarife untereinander in Deutschland bisher
^hgemein übliche Einschränkung direct behandelt. Den in
f^eutschland für entscheidend erachteten äusserliclien Umstand,
dass die höher tarifirte näher liegende Station auf dem
^6ge nach der entfernteren passirt werden muss, erklärt
vier englische Richter für bedeutungslos, legt das Hauptgewicht
‘üü die wirkliche Schadenszufügung, gewinnt hiermit aber
vüich den Roden für das Einschreiten in Eällen, wo jenes
üusserliche Verhältniss nicht obwaltet.
Uer Bereich der Ungleichheiten, welche verboten wervlvüi
können, erstreckt sich wie erwähnt, nach dem Wort-Iviüt
des Gesetzes, so weit als denkbar, in any respect
'Whatsoever ^ und desshalb wohl weiter als in irgend einem
^üvlern Lande
In der Praxis ist das Einschreiten abgelehnt in zwei
ballen, weil dieselben nicht mit der Beförderung und Trans-Poi’tausführung
in directem Zusammenhang ständen : der
^vüe betraf die Verniiethung von Lagerplätzen, und der
vvüdere die Ueberlassung von Räumen innerhalb des Bahnbofsterrains
zum Zweck des Sortirens der Güter etc. Da-Segen
erachtete sich der Gerichtshof für competent in den
Wiederholt vorgekommenen Beschwerdefällen wegen Aus-Schliessung
der Droschken und Omnibusse einzelner Eigenfhüiner
von den Bahnhöfen, entschied aber nur dann gegen
’bö Eisenbahn, wenn eine Beeinträchtigung der Interessen
'lös Publikums erhellte. In Einem solchen Fall ist äusdrück-|ch
bemerkt, ,,die Klage müsse von denen ausgehen, welche
^ Eisenbahn benutzen.“ Für unerlaubt wurde es ferner
cikläit, von dem einen Versender die Unterzeichnung besonderer
Bedingungen zu verlangen, oder für den einen
üteiessenten unentgeltlich zu entladen, oder die Fuhrweike
des Einen zu einer Zeit auf dem Bahnhofe zu-Arten
der ver
botenen
Ungleichheiten