Full text : Ueber einige Verwaltungseinrichtungen und das Tarifwesen auf den Eisenbahnen Englands

Beschwerdeantrapf.


Concurrenzinteresse
  des
Klägers.

40  Verkehrs-  und  Tarifwesen,  Rechtszustand.
hervor,  dass  trotz  der  überall  häufigen  Klagen  wegen  vorhandener ­
  Ungleichheiten,  noch  nirgends  damit  vorgegangen
ist.  Auch  die  veröffentlichten  Entwürfe  eines  deutschen
Reichseisenbahngesetzes  behalten  zwar  die  Feststellung  der
Grundsätze  über  Ilildung  der  Tarife  und  die  Genehmigung
aller  Differential-  und  Rabatttarife  dem  Rundesrathe  oder  dein
Reichseisenbahnamte  vor,  aber  ohne  eine  Andeutung  über
die  dabei  als  leitend  anzunehmenden  Specialgesichtspunkte  zn
geben.
Die  Eisenbahncommission  in  England  schreitet,  wie  früher ­
  die  Gerichtshöfe,  nicht  von  Amtswegen  ein,  und  es
muss  desshalb  ein  Antrag  Seitens  eines  zur  Sache  legi'
timirten  Antragstellers  vorliegen.  Als  legitimirt  gilt  nur
der  durch  die  gerügte  Ungleichheit  Verletzte;  doch  haben
städtische  und  andere  öffentliche  Corporationen  allgemein  das
Beschwerderecht,  sofern  sie  eine  Bescheinigung  des  Handelsamts ­
  darüber  vorlegen,  dass  seines  Erachtens  der  vorliegende ­
  Fall  geeignet  ist,  durch  die  betreffende  Corporation ­
  zur  Entscheidung  der  Eisenbahncommission  gebracht
zu  werden.
Da  nur  der  wirklich  Verletzte  das  Recht  zur  Beschwerde
hat,  gehört  zur  Begründung  des  Antrages  die  Darlegung  eines
besonderen  Concurrenzinteresses  des  Klägers,  competition^
of  interest^  der  Nachweis,  dass  er  mit  dem  angeblich
Bevorzugten  in  Concurrenz  stehe,  und  diese  ihm  durch  die
gerügte  Ungleichheit  erschwert  werde.  Sogar  Beschwerden
über  Frachtdisparitäten  :  dass  der  Tarif  einer  vorgelegenen
Station  höher  war  als  der  der  weiter  gelegenen,  wurden
wiederholt  wegen  mangelnden  Nachweises  eines  solchen  verletzten ­
  Concurrenzinteresses  abgewiesen.  Characteristischer
Weise  verglich  der  erkennende  Richter  eine  solche  Beschwerde
mit  der  eines  Arbeiters,  welcher  sich  darüber  beklagen
würde,  dass  ein  anderer,  der  nur  halb  so  lange  Zeit  als
er,  der  Erstere,  gearbeitet  hat,  doch  den  gleichen  oder
höheren  Lohn  erhält.  —  Dieser  Fall  ist  noch  um  deshalb
            
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