Full text : Ueber einige Verwaltungseinrichtungen und das Tarifwesen auf den Eisenbahnen Englands

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Verkehrs-  ii:id  Tarifwesen,  Rechtszustand.

ziilasseii,  wo  dieser  für  die  Uebrigeii  geschlossen  war.  Auch
betreffs  der  (Bewährung  von  Frachtcrediten  an  einzelne
Versender  ist  ausgesprochen,  dass  sie  nicht  über  jenem
Verbot  stehe.
Der  wichtigste  Fall  ist  naturgeinäss  der  der  Tarife.
Nicht  blos,  um  dies  nochmals  hervorzuheben,  das  Verhältniss
Ungleichheit  zwlscheu  dem  Tarif  einer  Theilstrecke  zu  dem  darüber
in  der  Tarifirung.  jjpjausreichendeii  Tarif  der  ganzen  Strecke,  sondern  auch  das
Verhältniss  zwischen  den  Tarifen  ganz  getrennter  Linien,
vorzüglich  wenn  sie  von  verschiedenen  Productionsorten  nach
einem  gemeinsamen  Markt  führen,  ist  als  unter  das  Gesetz
fallend  erachtet  worden.  Nur  muss  es  sich,  wie  überhaupt
immer,  um  den  Verwaltungsbereich  Einer  Gesellschaft  handeln,
da  die  verbietende  Vorschrift  des  Gesetzes  sich  direct  an  die
Gesellschaften  wendet,  und  selbstredend  nicht  die  eine  für
das  verantwortlich  gemacht  werden  kann,  was  die  andere
thut.  Gegen  Benachtheiligungen,  welche  lediglich  aus
Tarifherabsetzungen  auf  einer  zweiten  Eisenbahn  hervorgehen,
  gibt  das  Gesetz  kein  Mittel;  aber  es  fehlt  hierzu
auch  das  Bedürfniss,  weil  in  solchem  Falle  das  Concurrenzinteresse
  der  ersten  Eisenbahn  selbst,  sie  zu,  dem  Publikum
gleich  günstigen  Massregeln  drängt*).
Erster  Hauptgrundsatz  ist,  wie  in  Deutschland,  dass  diu
bestehenden  Tarife  für  alle  Versender  und  auf  alle  ihren
Bedingungen  entsprechenden  Transporte  angewendet  werden
müssen.  Es  ist  zwar  unter  den  weiterhin  erörterten  Ein'
Specialverträgc
Schränkungen  gestattet,  einzelnen  Versendern,  welche  vertragsmässig
  gewisse  für  die  Eisenbahn  günstige  Verpflicb'

*)  Ist  das  Eisenbahnnetz  eines  Landes  zersplittert,  dann  wird  dieser
Fall  die  Regel  bilden;  je  mehr  aber,  was  aus  allen  anderen  Gründe»
so  dringend  wünschenswerth,  grössere  Bahncomplexe  entstehen,  desto
mehr  schwindet  jene  thatsächliche  Garantie  gegen  undue  'preference^
desto  dringender  nothig  wird  Ersatz  durch  einen  gesetzlichen  Schutz-
            
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