Full text : Ueber einige Verwaltungseinrichtungen und das Tarifwesen auf den Eisenbahnen Englands

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Verkehrs-  und  Tarifwesen,  Rechtszustand.

Bewelslast.

Ermässigung  a
ConcurrenzrUcksichtcn.


fertigung  ihres  Schliissantrags  dienenden  Thatsaclien  behaupten ­
  nnd  beweisen  muss.  Tliiit  sie  oder  kann  sie  das
nicht,  so  unterliegt  sie  aus  diesem  Grunde.  Im  Speciellen  gilt
für  die  hiernach  sehr  wichtige  Vertheilung  der  Beweislast,
dem  englischen  Prozessrecht  gemäss,  der  Grundsatz,  dass,
wenn  ein  „prima  fade“  Fall  der  Bevorzugung  vorliegt,  die
Fiisenbalm  eine  Verschiedenheit  der  Umstände  nachweisen  ,
muss,  welche  die  verschiedene  Taritirung  rechtfertigt  :
„a  difference  in  the  circumstances  between  the  carriage  /hr
„the  person  complaining  and  that  for  the  person  alleged  to
„have  been  preferred,  showing  that  sueh  difference  practically
„affects  the  fair  charge  for  carriage  to  an  extent  propoV'
„tionate  to  the  difference  of  charge  actually  made  by  the
„company  to  their  several  customers“.
[eine  Verschiedenheit  in  den  Verhältnissen  der  Beförderung ­
  für  den  Kläger  und  für  denjenigen,  von  dem  behauptet ­
  wird,  dass  er  bevorzugt  sei,  mit  dem  Nachweis,
dass  eine  solche  Verschiedenheit  thatsächlich  auf  den,  billiget  i
Weise  zu  erhebenden  Frachtpreis  in  einem  Grade  Einfluss
übt,  welcher  im  Verhältniss  steht  zu  der  Verschiedenheit  ¡
der  Tarifsätze,  die  die  Eisenbahn  in  Wirklichkeit  von
dem  einzelnen,  sie  benutzenden  Versendern  erhebt....]
So  wurde  ein  nach  fallender  Scala  construirter  Tarif,  '
in  welchem  für  gewisse  Entfernungen  von  der  sonst  angenommenen ­
  Scala  abgewichen  war,  verworfen,  weil  Seitens ­
  der  Eisenbahn  für  diese,  wenngleich  im  Verkehr  von
allen  Stationen  gleichmässig  wiederkehrende  Abweichung
ein  sachlicher  Rechtfertigungsgrund  nicht  angegeben  und  bewiesen ­
  war.
Dass  es  gestattet  sei,  auf  concurrenzirten  Strecken,  zui*  |
Begegnung  der  Concurrenz,  billiger  zu  fahren  als  auf  nicht
concurrenzirten,  ist  ausdrücklich  ausgesprochen.  In  Wirklichkeit ­
  handelt  es  sich  auch  in  solchem  Falle  nicht  um  eine
aus  freiem  Willen,  ohne  zwingenden  Druck  von  aussen
Seitens  der  betreffenden  Eisenbahn  vorgenommene  Mass-  |
            
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