Full text: Ueber einige Verwaltungseinrichtungen und das Tarifwesen auf den Eisenbahnen Englands

1 
48 Verkehrs- und Tarifwesen, Rechtszustand. i 
bahnieiti-re An- 1)68011(16101’ B6(leiltUUg fÜI (1Í6 Frag6 (161’ l)alinS6ÍtÍg611 All' , 
und Abfuhr. Abfiilii’ iiacli 1111(1 voii (1611 Baliiiliöf6ii, g6wor(l6n, \v6lclie 
cli6 V6ranlassiiiig zu zalili’6icli6n Str6itíiill6n g6g6b6ii bat. ; 
Wählend in D6iitsclilaii(l d6n Eis6nbahii6ii das B6clit, \v6nig' : 
st6ns (1Í6 bahns6itig6 Abfuhr, mit G6n6liiiiigung d6r Aufsiclits- 
b6hörd6, obligatorisch zu machón, ausdrücklich bcigclcgt, aber 
di6 Ausführung zur Zeit nur an Einem Orte, in Berlin, 
überhaupt ins Auge gefasst ist; manche Eisenbahnniänner ; 
selbst noch nicht zur Erkenntniss der grossen daraus : 
für den Eisenbahnbetrieb hervorgehenden Vortheile gelangt 
sind, steht in England die Sache gerade umgekehrt. Die 
Vortheile der bahnseitigen An- und Abfuhr gelten in Eisen- 
bahnkreisen als eine ausgemachte, keiner Discussion mehr 
bedürfenden Sache. Dieselbe existirt, abgesehen von den 
kleinen Stationen und mit Ausnahnie der Massengüter, 
thatsächlich überall in grossem Umfange, obgleich den 
dortigen Eisenbahnen ein solches Hecht wie den deutschen 
nicht beigelegt ist, und sogar die Maassregeln, welche sie 
im Sinne eines darauf gerichteten indirecten Zwanges ge 
troffen haben, in Streitfällen meist für ungesetzlich erklärt 
sind. Es ist nämlich angenommen, dass die An- und 
Abfuhr ein nicht zum Bahntransport an sich gehörendes 
Geschäft sei, welches die Eisenbahn zwar selbst be 
treiben könne, ohne dann aber sich d. h. die durch 
sie an- und abgefahrenen Güter bevorzugen zu dürfen- 
Nichtsdestoweniger ist Letzteres vielfach geschehen, und , 
zwar hauptsächlich in der Weise, dass die Eisenbahnen 
die Vergütung für die An- und Abfuhr in die Tarife 
selbst einrechneten und für die nicht durch sie an- oder , 
abgefahrenen Güter nur eineu geringen, früher mitunter 
gar keinen Nachlass gewährten. In der Hegel übersteigen, 
wie schon erwähnt, die Tarife auch bei Einrechnung 
jener Gebühren die concessionsmässigen Maxima nicht, und 
hierauf stützen sich die Eisenbahnen. Indess schon die 
Gerichtshöfe hatten entschieden, dass dies unzulässig,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.