DEUTSCHLAND. — Sachsen Finanzen).
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vüliste war 1831 auf 500,000 Thlr. C.-M. (513,889 Thlr. Cour.) fest
gesetzt; sie ward 1854 auf 570,000, (1804 behufs Ausdehnung der in
a en Departements vorgenommenen Erhöhung der Beamtengehalte auf
die aus der CiviUiste bezahlten um weitere 45,000 Thlr.) erhöht, und
iür die Königin ein Schatullegeld von 30,000 Thlr. beigefügt. Die Pen
sionen (worunter auch solche von Hofbediensteten), 1845 522,672,
stiegen 18*%, auf 556,669, 18“%* sogar auf 635,401. Die Ausgaben
vermehrung führte u. a. zur Einftihrung einer Rentensteuer (1851) und
Erweiterung des Lotterieinstituts (Vermehrung und Preiserhöhung der
oose!) Dagegen gestatteten die wachsenden Erträge namentlich der
Eisenbahnen und Forsten sowie der indirecten Abgaben, die in den 50«r
a iren eingeführten ausserordentlichen Zuschläge zu den letzten nach und
%W ^*^^Gder in Wegfall zu bringen, die ordentlichen Sätze zu ermässigen
(ödilachtsteuer und Salzpreis) und die wiederholten Gehaltaufbesserun
gen und gemeinnützigen Opfer bei Betriebsanstalten (Aufhebung der
Postbestellgelder, Bau von Gebirgsbahnen) bis jetzt ohne Steuererhöhung
urchzuführen. Neuerdings scheint man jedoch bei Abschätzung der
Gewerbtreibenden (die Agricultursteuer ist invariabel, das Wachsthum
er Grundsteuer auf die Gebäude zu rechnen) innerhalb des vom Gesetze
gelassenen Spielraums möglichst hoch herauf zu gehen.
Die wirkliche Einnahme übersteigt stets sehr bedeutend die vorge
sehene Summe. Die letzten Finanzperioden lieferten folgende Gesammt-
Grgebnisse :
Oesanunteinnahme Ordentl. Auagabe Ueberachasa
1852-54 28’460,798 25*188,122 3*272,675 Thlr
1855^57 32*609,529 27*799,372 4*810,157 -
1858—60 36*428,449 30*490,111 6*323,175 -
Auf die Staatseisenbahnen waren Ende 1862, einschliesslich
Betriebscapital, 46*020,059 Thlr. verwendet. Die Roheinnahme war
1862: 5 396,569, der Reinertrag 2*661,753 Thlr., mithin verzinste
Sich das meist zu 4 % erborgte Anlagecapital zu etwas über 5 %.
Das mobile Staatsvermögen des Königreichs Sachsen betrug am
Schlüsse der Finanzperiode 18“%„; 18*955,437 bei den Centralcassen
und 17*355,873 bei den Provinzialcassen und Betriebsanstalten, zus.
311,310 Thlr.
Das immobile Staatsvermögen wurde geschätzt auf 92*681,013 Thlr.,
I^ämlich : a) zur freien Benutzung der Krone vorbehaltenes 518.073,
zur öffentlichen Benutzung (incl. Straf- und Versorgungsanstalten,
^ ' Strassen, Canäle etc.) 4 551,842, c) an Betrieb der Staatswirth-
^haft 81*340,333*), d) für Zwecke des Civildienstes 4*476,932, e) für
1bestimmtes 1*793,833. Summe des Staatsvermögens
128*992,323 Thlr.
_ Staatsschulden des Königreichs Sachsen betrugen am
Schlüsse der Finanzperiode 18"%^ : A. Anleiheschulden 3% Anleihe
'on 1830: 6*801,400, 4% Anleihe von 1847 : 8*929,500, vereinigte
) Darunter: Staatseisenbahnen. 37*293,832 Thlr.
Forsten .... 30*271,021
Kammergüter . . 1*895,976
Fiscal-Kohlenwerke 1*984,870
Kolb, statiitik. 4. Aufl.
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