Full text: Finanzwissenschaft

B. V. Abschnitt. Steuerfreiheit des Existenzminimums. 311 
Unterhalt seiner Familie, ist von der anerschaffenen Pflicht der 
Selbsterhaltung und des Hausvaters abgeleitet ... Eine Regierung, 
welche diesen geheiligten Anteil der Menschheit bei Ausmessung der 
Beitragsanteile aus den Augen setzte, und durch ihre Forderungen 
schmälerte, spräche der eigentlichen Folge nach: Gib mir! Du 
aber und die Deinigen hungert! Sie trete also der Sicherheit des 
Bürgers, diesem wesentlichen Endzwecke des gesellschaftlichen Ver- 
trags, eben so nahe, als ein Feind, der die Saaten, von welchen ich 
für mich und meine Kinder das Brot erwartete, zu verheeren, ein- 
gedrungen wäre. ... Denn der Unterhalt ist dergestalt notwendig, 
daß man entweder zugrunde gehen, oder ihn, woher er immer 
komme, besorgen muß. Der Staat würde sich daher im ersten 
Falle einen Bürger, eine Familie selbst getötet haben: im zweiten 
Falle wäre der Bürger, dessen Einkünfte durch das Übermaß der 
Entrichtung erschöpft sind, den Hauptstamm anzugreifen ge- 
zwungen.“ 
Einem Teil dieser Argumentation begegnen wir auch bei 
neueren Schriftstellern, so bei Adams, der auch das steuerfreie 
Existenzminimum fordert mit der Bemerkung, daß zu dessen Recht- 
fertigung es genügt darauf hinzuweisen, wonach die ungenügende 
Befriedigung der Bedürfnisse die Leistungsfähigkeit der großen 
Menge herabmindere. Demnach sprechen selbst finanzielle Gründe 
für das steuerfreie Existenzminimum. 
3. Begründung der Steuerfreiheit des Existenz- 
minimums. Die Berücksichtigung der Disparitäten in der Ein- 
kommensverteilung kann kaum entsprechender geschehen, als durch 
die Steuerfreiheit jener Einkommen, die zur Lebenserhaltung un- 
bedingt notwendig sind. Es bedarf kaum der Erklärung, daß eine 
Person, die nur über soviel Einkommen verfügt, um die ersten 
Lebensbedürfnisse zu befriedigen, nicht in der Lage ist, Steuern zu 
zahlen, richtiger gesagt, direkte Steuern bzw. Einkommensteuer zu 
zahlen. Es ist wohl wahr, daß für den Kulturmenschen, den homo 
europaeus, der Staat auch zu den ersten Lebensbedürfnissen gehört 
und wenn wir niedrigere Kulturstufen vor Augen halten, so sehen 
wir sogleich, daß der in der Wildnis vereinsamte Mensch für seine 
Sicherheit gleichfalls Opfer bringen muß, ja viel größere, als für 
andere Bedürfnisse. Im staatlichen Gemeinschaftsleben hat aber 
der Staatsbürger, das darf nicht vergessen werden, im Interesse 
des Staates außer der Steuer noch andere Opfer zu bringen, Natural- 
gaben oder Naturaldienste, so die Kriegsleistung, den Militärdienst. 
Ja er bringt auch Geldopfer, da ja überall außer den direkten 
Steuern auch indirekte bestehen, von deren Bezahlung der Natur
	        
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