B. V. Abschnitt. Steuerfreiheit des Existenzminimums. 311
Unterhalt seiner Familie, ist von der anerschaffenen Pflicht der
Selbsterhaltung und des Hausvaters abgeleitet ... Eine Regierung,
welche diesen geheiligten Anteil der Menschheit bei Ausmessung der
Beitragsanteile aus den Augen setzte, und durch ihre Forderungen
schmälerte, spräche der eigentlichen Folge nach: Gib mir! Du
aber und die Deinigen hungert! Sie trete also der Sicherheit des
Bürgers, diesem wesentlichen Endzwecke des gesellschaftlichen Ver-
trags, eben so nahe, als ein Feind, der die Saaten, von welchen ich
für mich und meine Kinder das Brot erwartete, zu verheeren, ein-
gedrungen wäre. ... Denn der Unterhalt ist dergestalt notwendig,
daß man entweder zugrunde gehen, oder ihn, woher er immer
komme, besorgen muß. Der Staat würde sich daher im ersten
Falle einen Bürger, eine Familie selbst getötet haben: im zweiten
Falle wäre der Bürger, dessen Einkünfte durch das Übermaß der
Entrichtung erschöpft sind, den Hauptstamm anzugreifen ge-
zwungen.“
Einem Teil dieser Argumentation begegnen wir auch bei
neueren Schriftstellern, so bei Adams, der auch das steuerfreie
Existenzminimum fordert mit der Bemerkung, daß zu dessen Recht-
fertigung es genügt darauf hinzuweisen, wonach die ungenügende
Befriedigung der Bedürfnisse die Leistungsfähigkeit der großen
Menge herabmindere. Demnach sprechen selbst finanzielle Gründe
für das steuerfreie Existenzminimum.
3. Begründung der Steuerfreiheit des Existenz-
minimums. Die Berücksichtigung der Disparitäten in der Ein-
kommensverteilung kann kaum entsprechender geschehen, als durch
die Steuerfreiheit jener Einkommen, die zur Lebenserhaltung un-
bedingt notwendig sind. Es bedarf kaum der Erklärung, daß eine
Person, die nur über soviel Einkommen verfügt, um die ersten
Lebensbedürfnisse zu befriedigen, nicht in der Lage ist, Steuern zu
zahlen, richtiger gesagt, direkte Steuern bzw. Einkommensteuer zu
zahlen. Es ist wohl wahr, daß für den Kulturmenschen, den homo
europaeus, der Staat auch zu den ersten Lebensbedürfnissen gehört
und wenn wir niedrigere Kulturstufen vor Augen halten, so sehen
wir sogleich, daß der in der Wildnis vereinsamte Mensch für seine
Sicherheit gleichfalls Opfer bringen muß, ja viel größere, als für
andere Bedürfnisse. Im staatlichen Gemeinschaftsleben hat aber
der Staatsbürger, das darf nicht vergessen werden, im Interesse
des Staates außer der Steuer noch andere Opfer zu bringen, Natural-
gaben oder Naturaldienste, so die Kriegsleistung, den Militärdienst.
Ja er bringt auch Geldopfer, da ja überall außer den direkten
Steuern auch indirekte bestehen, von deren Bezahlung der Natur