154 VI Die Revolution der Soc.-Demokratie
„lutionären Volk, so stehen wir in der Luft und
„werden gleich jenen Riesen des Alterthum s ohne
„Gnade erdrückt."
Solche Bekenntnisse lasten über den Zweck der Betheiligung
der Social-Demokratie an den Wahlkämpfen wie an
den parlamentarischen Verhandlungen nicht den geringsten
Zweifel. Der Parlamentarismus ist ihr nicht das Mittel, eine
gesetzliche und friedliche Anerkennung und Durchführung des
Socialismus zu erreichen, sondern er bietet ihr nur cine
willkommene Gelegenheit zu rein agitatorischer Thätigkeit, um
für die Partei neue Anhänger zu gewinnen. „Richt im
„Reichstag können sie (die social-demokratischen Abgeordneten)
„wirken, aber aus dem Reichstag; nicht legislatorisch, aber
„agitatorisch. Der Reichstag soll ihnen nicht Zw eck sein,
„sondern bloß Mittel, nicht Feld der Thätigkeit, sondern
„ein erhöhtes Podium, um zu dem „Volk draußen"
„zu reden, und es aus den» Mittelpunkt der Klassenherrschaft
„aufzuklären über das wahre Wesen der Klassenherrschaft."
(Volksstaat 1874, 50). Dieser Anschauung entspricht auch
vollständig das Verhalten der socialistischen Reichstagsmitglieder.
Ihre Reden sind weiter nichts als Agitationsreden.
Bei jeder Debatte über irgend eine Gesetzcsvorlage kommt
es ihnen weniger darauf an, zur Sache zu reden, als vielmehr
die Gelegenheit zu ergreifen, immer und immer Wiederaus
der Tribüne des Reichstags, um deren willen, die draußen
sind, den Socialismus zu predigen.
Es ist von hohem Werth, die mitgetheilten Bekenntnisse über
die Stellung der Social-Demokratie zur parlamentarischen Thätigkeit
nicht zu übersehen. Denn sie reichen allein schon hin, um
die Behauptung, daß die Social-Demokratie an eine friedliche
und gesetzliche Durchführung ihrer neuen Gesellschaftsorganisation
nicht denkt, zu begründen. Es gibt für die Social-