Full text: Die Britische Merchant Shipping Act, 1876, und ihre Einwirkung auf die Deutschen Handels- und Schiffahrts-Verhältnisse

auch Gut und Leben Deutscher Staatsangehöriger bedroht 
werden. — 
Weiter noch als die Vorschriften des § 25 geht 
§ 21 der Merchant Shipping Act Nach diesem Para 
graphen verfallt ein Deutsches Schiff, welches in der 
'^eit vom 1. Oktober bis 16. März etwa von Danzig 
mit Holzladung nach einem Englischen Hafen ausgeht, 
dort einer Strafe bis zu hundert Pfund Sterling, wenn 
es Deckladung geführt hat, d. h. in Danzig in einer 
Art und Weise beladen wurde, die nach Deutschen 
Gesetzen zulässig, nach unsern Gewohnheiten durchaus 
gebräuchlich, und auf welche, wie wir unten ausführen 
werden, die Bauart unserer Schiffe geradezu eingerichtet 
ist. England straft nach diesem § 21 an Aus 
ländern eine Handlung, welche im Auslande 
begangen ist, ein ausländisches Schiff und 
eine ausländische Schiffsmannschaft betrifft, 
und welche nach den Gesetzen dieses Aus 
landes keineswegs untersagt noch strafbar ist! 
Es ist uns in der That unerfindlich, aus welchem 
Kechtsgrlinde sich eine derartige Einmischung Eng 
lischer Jurisdiktion in die Angelegenheiten fremder 
Staatsangehörigen rechtfertigen lässt. Allenfalls 
mag dieselbe durch Beweggründe handelspolitischer 
Art, zwar nicht zu rechtfertigen, aber doch zu er 
klären sein; und es will uns allerdings bedünken, 
als ob man in den massgebenden Kreisen Englands bei 
.Ausarbeitung der neuen Merchant Shipping Act wegen 
der kiinttigen Konkurrenzfähigkeit der Englischen Hhe- 
derei gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten Be 
denken gehegt hat und nun diese Bedenken einfach 
dadurch hinwegzuräumen sucht, dass man die Handels- 
schifiahrt anderer Staaten möglichst in Mitleidenschaft 
zieht. W ir erlauben uns in dieser Hinsicht auf folgende
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.