Full text: Die Britische Merchant Shipping Act, 1876, und ihre Einwirkung auf die Deutschen Handels- und Schiffahrts-Verhältnisse

wenn man in Betracht zieht, dass die regelmässigen 
Dampferlinien zwischen England und dem Kontinent 
fast sämmtlich in Englischem Besitze sind; dass dagegen 
nach Ausweis Englischer statistischer Nachrichten das 
Frachtgeschäft in Holz mehr und mehr von den Eng 
ländern aufgegeben und vorwiegend durch nichtenglische 
Schiffe gemacht wird ! — 
In der That, der § 21 des neuen Englischen 
Gesetzes ist beispielsweise für die Deutsche Ostseerhederei, 
welche bekanntlich sehr stark bei der Holzverschiffung 
engagirt ist, sehr viel empfindlicher als für die Eng 
länder selbst. 
Jede Rhederei nimmt erklärlicher Weise bei der 
Bauart ihrer Schiffe eine gewisse Rücksicht auf die 
Art der Ladungen, welche von und nach dem Heimaths- 
hafen vorzugsweise verschifft werden. Die Schiffs 
ladungen, welche aus den Englischen Häfen exportirt 
werden, bestehen zur Mehrzahl aus Schwergut, welches 
den Schiffsraum nicht bis oben füllt. Daher pflegen 
die Englischen Schiffe, „rank“ gebaut zu sein. Der 
Schwerpunkt des unbeladenen Schiffes liegt hoch, und 
wird erst durch die Ladung weiter nach unten gebracht. 
In der Deutschen Ostseerhederei herrscht das umgekehrte 
Verhältniss vor. Unsere Segelschiffe sind überwiegend 
auf den Transport von Holz, einer leichten, den ganzen 
Schiffsraum füllenden Waare, angewiesen. In welchem 
Masse dies der Fall ist, mag daraus ersehen werden, 
dass beispielsweise im Jahre 1873 von den insgesammt 
1(522 Schiffen, welche mit Ladung aus dem Hafen 
Danzig-Neufahrwasser ausgingen, nicht weniger als 1186, 
d. i. 73 Prozent, mit Holz, ausserdem noch 38 Schiffe 
mit Holz und Beiladung beladen waren, — und dass 
ferner von den 495 Seereisen der Danziger Schiffe in 
ebendemselben Jahre 1873 allein 210, also fast die 
Hälfte, in Holzladung gemacht wurden. Ein Schiff
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.