Full text : Die Britische Merchant Shipping Act, 1876, und ihre Einwirkung auf die Deutschen Handels- und Schiffahrts-Verhältnisse

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wiesen.  Wenn  sie  abei’  einmal  als  unzureichend  erkannt
werden  sollten,  so  ist  es,  meinen  wir,  lediglich  Sache
unserer  eigenen  Gesetzgebung  und  keineswegs  die  Aufgabe ­
  irgend  einer  fremden  Legislatur,  neue  Garantien  zu
schaffen,  deren  Ausführung  und  Ueberwachung  alsdann
im  Auslande  durch  die  Deutschen  Konsulate,  nicht  aber
durch  die  Polizei  fremder  Staaten  zu  geschehen  hätte.
Wir  haben,  wie  schon  in  unserer  früheren  Denkschrift ­
  erwähnt  ist,  keineswegs  die  Besorgniss,  dass
unsere  Deutschen  Schiffe  diejenige  Kontrole  scheuen
dürfen,  welcher  sie  fortan  in  den  Englischen  Häfen
durch  §  13  der  neuen  Merchant  Shipping  Act  unterworfen ­
  sind,  —  vorausgesetzt,  dass  dieselbe  nicht  in
chikanöser  Weise  gehandhabt  wird.  Unsere  Bedenken
gegen  diesen  Paragraphen  entspringen  vielmehr  im
Wesentlichen  aus  einem  verletzten  National-  und  Rechts-Gefühl
  über  einen  derartigen  Eingriff  einer  fremden
Gesetzgebung  in  unseren  nationalen  Schiffahrtsbetrieb;
sie  beziehen  sich  andererseits  auf  die  Besorgniss,  dass
dieser  Vorgang  der  Englischen  Legislatur  auf  andeiei
Seite  Nachahmung  finden,  zu  Repressalien  führen  ,  und
dass  dadurch  der  naturgemäss  internationale  Charakter
der  Seeschiffahrt  und  des  AVelthandels  in  nachtheiliger
Weise  beeinträchtigt  werden  könnte.  Dennoch  können
wir  auch  die  Besorgniss  nicht  ganz  von  uns  abweisen,
dass  der  §  13  der  Merchant  Shipping  Act,  zwar  nicht
den  mit  der  Ausführung  betrauten  Englischen  Behörden
selber,  aber  doch  anderen  Leuten  in  manchen  Fällen
zu  Chikanen  eine  günstige  Gelegenheit  bieten  möchte.
Die  Praxis  wird  zeigen  müssen,  ob  und  in  wie  weit
die  Besorgnisse  vor  ungerechtfertigten  und  böswilligen
Denunziationen  durch  Stauer,  Schiffschandler  und  ähnliche ­
  Personen,  welche  in  den  Englischen  Häfen  mit
dem  Schiffsverkehr  in  Berührung  kommen,  begründet
sind,  und  ob  die  Handhabung  der  Merchant  Shipping
            
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