Full text : Die Britische Merchant Shipping Act, 1876, und ihre Einwirkung auf die Deutschen Handels- und Schiffahrts-Verhältnisse

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Merchant  Shipping  Act  betroffenen  Handels-  und
Schiffsverkehr  überaus  wichtig  ist.  Wenn  nämlich,
wie  es  nicht  unwahrscheinlich  ist,  nach  der  Absicht
des  §  24  derjenige  Tag  massgebend  sein  sollte,  an
welchem  das  betreffende  Schiff  wirklich  in  See  gegangen
ist,  so  würde  in  zahlreichen  Fällen  durch  diesen  Paragraphen ­
  in  den  gegenseitigen  civilrechtlichen  Ansprüchen
der  einzelnen  Contrahenten  ein  grenzenloser  Wirrwarr
angerichtet  werden.  Der  unvorhergesehene  Aufenthalt,
welchen  ein  segelfertiges  Schiff  durch  veränderten
widHgen  Wind,  durch  Desertion  von  Schiffsleuten  etc.
erleidet,  beschränkt  sich  nicht  immer  auf  wenige  Tao-e;
er  kann  unter  Umständen  Wochen  dauern.  Ein  Schiff’
welches  bereits  am  l.  Oktbr.  beladen  war,  kann  vielleicht ­
  erst  am  20.  Oktober  wirklich  in  See  gehen.
Ist  nun,  in  Rücksicht  auf  die  Britische  Merchant
Shipping  Act,  der  Deutsche  Ablader  verpflichtet,  dem
Schiffer,  welcher  schon  am  1.  Oktober  das  Konossement
  gezeichnet  hat,  das  auf  Deck  geladene  Holz
wieder  abzunehmen  ?  Kann  nicht  der  Ladungsempfänger
im  Englischen  Bestimmungshafen,  der  auf  Grund  jenes
Konossementes  (durch  welches  der  Schiffer  sich  verpflichtet, ­
  die  Ladung  gegen  die  vereinbarte  Fracht  im
Löschhafen  abzuliefern,  und  mit  seinem  Schiffe  für  ein
etwaiges  Manko  zu  haften)  die  Wechsel  des  Verkäufers
acceptirt  hat,  den  Schiffer  für  den  fehlenden  Theil  der
ursprünglichen  Ladung  aufkommen  lassen,  ihm  den
Werthbetrag  von  der  Fracht  abziehen,  eventuell  das
Schiff  mit  Arrest  belegen?  —  —
Von  solchen  Ungewissheiten  und  Unklarheiten
aber  abgesehen,  sind  die  in  §  24  bestimmten  Termine
auch  schon  an  sich  für  unser  Holzexportgeschäft  und
für  die  an  demselben  lebhaft  betheiligte  Rhederei  überaus
ungünstig.  Da  unsere  vornehmsten  Holzartikel  während
des  Winters  nicht  als  Deckladung  gefahren  werden
            
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