Full text : Die Britische Merchant Shipping Act, 1876, und ihre Einwirkung auf die Deutschen Handels- und Schiffahrts-Verhältnisse

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wenigstens  wissen,  bis  %ii  welchem  Tage  sie  iiberhaupt
noch  mit  Holz  als  Deckladung  nach  einem  Englischen
Hafen  ausgehen  können,  und  werden  nicht  mehr  dem
ungewissen  Ermessen  eines  ausländischen  Richters  preisgegeben ­
  sein.  Wir  bitten  daher  das  hohe  Keichskanzler-Amt
  gehorsamst:
„auch  in  dieser  Hinsicht  bei  der  Königl.
„Grossbritanischen  Regierung  die  geeigneten
„Schritte  thun,  dieselbe  gleichzeitig  ferner
„zu  einer  authentischen  Interpretation  des
„Wortes  ,^sailed''  veranlassen  zu  wollen.
Wir  müssen  nämlich  gestehen,  dass  wir  auch
darüber  ungewiss  sind,  ob  bei  der  Auslegung  und  Anwendung ­
  des  §  24  (Ij  kc  proves  that  the  ship  sailed
from  the  port  at  such  time  he!ore  etc.“^)  derjenige
Tag  angenommen  wird,  an  welchem  das  Schiff  thatsächlich
  in  See  gegangen  ist,  oder  derjenige  Tag,  an
welchem  das  Schiff“  segelfertig  war,  ohne  indess
seine  Reise  wirklich  angetreten  zu  haben,  weil  es
durch  veränderten  Wind  oder  andere  unvorhergesehene
und  unvermeidliche  Umstände  noch  im  Hafen  oder  auf
der  Rhede  zurückgehalten  wurde.  Angenommen,  die
gewöhnliche  Dauer  einer  Seereise  von  Danzig  nach
London  im  Sinne  des  §  24  würde  mit  16  Tagen  gerechnet, ­
  und  ein  Schiff  wäre  vielleicht  am  12.  Oktbr.
segelfertig;  an  diesem  Tage  aber  tritt  kontrairer  Wind
ein  und  verhindert  das  Schiff,  vor  dem  16.  Oktbr.  in
See  zu  gehen.  Soll  dasselbe  alsdann,  um  sich  nicht
der  Strafe  des  §  24  auszusetzen,  seine  Deckladung  von
Balken  etc.  wieder  ausladen?  oder  darf  es  im  Vertrauen
auf  die  Ausnahme  der  No.  2  des  §  24  in  derjenigen
Beladung  nach  seinem  Englischen  Bestimmungshafen
ausgehen,  mit  welcher  es  am  12.  Oktober  segelfertig
war?  —  —  Es  liegt  auf  der  Hand,  dass  die  Entscheidung ­
  dieser  Frage  für  den  durch  die  Britische
            
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