Full text: Die Theerfarben-Fabriken der Herren Meister, Lucius & Brüning zu Höchst a. Main, in sanitärer und socialer Beziehung

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von diesen pro Jahr 46 pCt, erkrankten. Weitaus die meisten Er 
krankungen, 115 von 436, also 26 pCt., kommen auf die Ver 
letzungen. Auf diese folgen Erkrankungen der Verdauungs- und 
Athmungswerkzeuge, ohne dass jedoch irgend ein Zusammenhang 
zwischen denselben und der Fabrikation besteht. Dieselben waren 
nämlich bei den Hof-Arbeitern mindestens ebenso zahlreich, wie in 
den Räumen. 
Im Allgemeinen prävaliren etwas die Hauterkrankungen. Es 
kamen deren nämlich bei einem durchschnittlichen Arbeiter-Bestände 
von 190 Mann auf der Anilinfabrik von 1874—1879 im Ganzen 18 
Fälle vor, während die Anzahl derselben auf der Alizarin-Fabrik bei 
210 Arbeitern 42 betrug. Besonders ist es eine grosse Anzahl von 
Eczemen — 13 — welche in den Räumen 1, 2, 3, 4 und 5 beob 
achtet wurden. In sämmtlichen Räumen der Anilin-Fabrik wurden 
deren nur 3 beobachtet. Weitere Beobachtungen müssen ergeben, ob 
auch das gereinigte Anthracen reizend auf die Haut einwirkt, oder ob 
das bis jetzt constatirte Prävaliren der Hauterkrankungen auf der 
Alizarin-Fabrik nur vorübergehend ist. 
D. Die Arbeiter. 
I. Allgemeine Bemerkungen. 
Die Arbeiterbewegung ist stets eine ziemlich grosse. Man kann 
p. p. annehmen, dass 50 pCt. sämmtlicher Arbeiter stationär, die 
anderen 50 pCt. in steter Fluctuation begriffen sind. Nach der Fabrik 
ordnung — vid. Dl — kann an Stelle der gesetzmässigen 14 tägigen 
Kündigung die letztere gegenseitig jederzeit geschehen; hat jedoch ein 
Arbeiter ohne triftigen Grund die Fabrik verlassen, so wird er binnen 
Jahresfrist nicht wieder angenommen. Die Firma ist der Ansicht, nur 
in denjenigen Leuten tüchtige Arbeiter zu besitzen, die ein lebhaftes 
materielles und moralisches Interesse an die Fabrik fesselt. Auf eine 
humane und gerechte Behandlung der Arbeiter durch Vorgesetzte jeder 
Art wird deshalb das grösste Gewicht gelegt. Von vorgesehenen Geld 
strafen wird fast nie Gebrauch gemacht, und als einzig wirksames 
Disciplinarmittel die in Aussicht gestellte Entlassung betrachtet. Die 
Durchführung der angeführten Grundsätze hat bis jetzt die erfreuliche 
Folge gehabt, dass noch kein Arbeiter den Rechtsweg gegen die 
Fabrik betreten hat.
	        
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