Full text : Die Theerfarben-Fabriken der Herren Meister, Lucius & Brüning zu Höchst a. Main, in sanitärer und socialer Beziehung

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von  diesen  pro  Jahr  46  pCt,  erkrankten.  Weitaus  die  meisten  Erkrankungen, ­
  115  von  436,  also  26  pCt.,  kommen  auf  die  Verletzungen. ­
  Auf  diese  folgen  Erkrankungen  der  Verdauungs-  und
Athmungswerkzeuge,  ohne  dass  jedoch  irgend  ein  Zusammenhang
zwischen  denselben  und  der  Fabrikation  besteht.  Dieselben  waren
nämlich  bei  den  Hof-Arbeitern  mindestens  ebenso  zahlreich,  wie  in
den  Räumen.
Im  Allgemeinen  prävaliren  etwas  die  Hauterkrankungen.  Es
kamen  deren  nämlich  bei  einem  durchschnittlichen  Arbeiter-Bestände
von  190  Mann  auf  der  Anilinfabrik  von  1874—1879  im  Ganzen  18
Fälle  vor,  während  die  Anzahl  derselben  auf  der  Alizarin-Fabrik  bei
210  Arbeitern  42  betrug.  Besonders  ist  es  eine  grosse  Anzahl  von
Eczemen  —  13  —  welche  in  den  Räumen  1,  2,  3,  4  und  5  beobachtet ­
  wurden.  In  sämmtlichen  Räumen  der  Anilin-Fabrik  wurden
deren  nur  3  beobachtet.  Weitere  Beobachtungen  müssen  ergeben,  ob
auch  das  gereinigte  Anthracen  reizend  auf  die  Haut  einwirkt,  oder  ob
das  bis  jetzt  constatirte  Prävaliren  der  Hauterkrankungen  auf  der
Alizarin-Fabrik  nur  vorübergehend  ist.

D.  Die  Arbeiter.
I.  Allgemeine  Bemerkungen.
Die  Arbeiterbewegung  ist  stets  eine  ziemlich  grosse.  Man  kann
p.  p.  annehmen,  dass  50  pCt.  sämmtlicher  Arbeiter  stationär,  die
anderen  50  pCt.  in  steter  Fluctuation  begriffen  sind.  Nach  der  Fabrikordnung ­
  —  vid.  Dl  —  kann  an  Stelle  der  gesetzmässigen  14  tägigen
Kündigung  die  letztere  gegenseitig  jederzeit  geschehen;  hat  jedoch  ein
Arbeiter  ohne  triftigen  Grund  die  Fabrik  verlassen,  so  wird  er  binnen
Jahresfrist  nicht  wieder  angenommen.  Die  Firma  ist  der  Ansicht,  nur
in  denjenigen  Leuten  tüchtige  Arbeiter  zu  besitzen,  die  ein  lebhaftes
materielles  und  moralisches  Interesse  an  die  Fabrik  fesselt.  Auf  eine
humane  und  gerechte  Behandlung  der  Arbeiter  durch  Vorgesetzte  jeder
Art  wird  deshalb  das  grösste  Gewicht  gelegt.  Von  vorgesehenen  Geldstrafen ­
  wird  fast  nie  Gebrauch  gemacht,  und  als  einzig  wirksames
Disciplinarmittel  die  in  Aussicht  gestellte  Entlassung  betrachtet.  Die
Durchführung  der  angeführten  Grundsätze  hat  bis  jetzt  die  erfreuliche
Folge  gehabt,  dass  noch  kein  Arbeiter  den  Rechtsweg  gegen  die
Fabrik  betreten  hat.
            
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