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Von Interesse für den betreffenden Canal ist ferner
der directe Wasserverkehr zwischen Elbe und Stettin.
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Lohmeyer’s Bericht über den Elb - Trave - Canal giebt an, dass den Finow-
Canal mit Fracht, direct von der Elbe nach Stettin gehend, passirten:
in 1874 787 Ladungen mit ca. 70 830 Tonnen
„ 1879 1155 „ „ 110 609
Dieser Verkehr erstreckt sich in der Hauptsache auf den Wassertransport
Magdeburg-Stettin, in kleineren Posten auch auf Hamburg-Stettin.
Weil der Wasserweg von der Ober - Elbe nach Stettin zur Zeit auf zu grosse
Umwege angewiesen ist, gehört der directe Verkehr von hier nach Stettin noch zu den
Ausnahmen.
Selbst vom Packhof Dresden ab wurden direct nach und von Berlin per
' Wasser nur verfrachtet:
1878 1879 1880
von Berlin nach Dresden Tonnen 100 619 585
„ Dresden „ Berlin „ — — IQQ
Sa. Tonnen 100 619 685
Wie aus den vorstehenden Zusammenstellungen hervorgeht, hat sich auf allen
den genannten benachbarten Wasserstrassen der Verkehr seit Jahren steigend ent
wickelt und überall eine bedeutende Frequenz angenommen. Die neue Wasserstrasse,
so schliesst man, kürzt den Weg wesentlich ab, sie wird daher mindestens dieselbe
Verkehrsentwickelung aufzuweisen haben. Mag diese Schlussfolgerung nach der Analogie
des Verkehrs auf anderen Wasserstrassen auch nicht sicher sein, so dürfte sie doch in
dem vorliegenden Falle als wahrscheinlich zutreffend anzusehen sein.
Welchen Einfluss diese Abkürzung des Weges auf die Ermässigung
der Frachtsätze ausüben wird, bedarf noch näherer Untersuchung. In der folgenden
Tabelle sind die gegenwärtigen Frachtsätze der Eisenbahnen und des Wassertransports
für die Verkehrs-Beziehungen von Berlin mit den Elbstädten Riesa, Torgau, Meissen,
Dresden, Pirna, Tetschen-Bodenbach und Aussig zusammengestellt und ist
sodann auch der Frachtsatz angegeben, der sich bei Benutzung des Canals ergeben
dürfte. Die Berechnung ist nur für Güter der Eisenbahn-Special-Tarife I, H und IIP)
durchgeführt worden, da Güter der Wagenladungsclassen A. und B. sich dem Wasser
transport weit weniger zuwenden.
*) Anm. Zu Spe ci altar if I. gehören unter Anderm: Baumwolle, Dachpappe, Farbhölzer,
Getreide, Gerbstoffe, Glas, Mühlenfabrikate, Salzsäure, schwefelsaure Thonerde, Stärkezucker, Wolle,
Zucker zum Export u. s. w.
Zu Specialtarif II.; Asphalt, Eisenblech, Stabeisen, eiserne Röhren, Eisenbahnschienen,
Eisendraht, Flachs, Bau- und Nutzholz, auch geschnitten und roh bearbeitet, Lumpen, Melasse, Oel-
kuchen, bearbeitete Steine, Steingut- u. Töpferwaaren, Strohmasse, Wasserglas u. s. w.
Zu Specialtarif III. (bez. Ausnahmetarifen): Gerberlohe, Braunkohlen, Gement, Cementsteine-
Platten und Fliesse, Drainröhren, Düngemittel, Roheisen, Alteisen, Erde, Erze, Gyps, Heede, Holz
kohlen, Kalk, Kartoffeln, Knochen, Kreide, Röhren von Thon und Gement, Salz, Schiefer, Steine, Stein
kohlen, Torf, Werg u. s. w.