Full text : Die Zölle und Steuern sowie die vertragsmässigen auswärtigen Handelsbeziehungen des Deutschen Reiches

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v.  Aufseß:  Die  Zölle  und  Steuern  des  Deutschen  Reiches.

der  finanziellen  Bedürfnisse  beschränken  zn  lassen,  daß  hiedurch  die  deutschen
Produkte  eme  geringe  Bevorzugung  vor  den  ausländischen  erfahren  werden,
m  der  die  meisten  Nationen,  welche  mit  uns  verkehren,  ihre  Zollschranken
erhöhen.  Ohne  den  Schutzzöllen  tut  Prinzipe  das  Wort  zu  reden,  wird
bî",e  ^chohilng  der  Eingangszölle  flir  die  meisten  Jndustrieartikel  ans  finanzwllen
  Gründen  und  die  Auflegung  von  Fiuanzzöllen  befürwortet,  schließlich
aber  erwähnt,  daß  mit  der  Revision  der  Grenzzölle  eine  Revision
s,"'  (-l  sen  bahnt  arise  ^  deßhalb  Hand  in  Hand  gehen  müsse,  weil  die
Ungleich  heit  del  Frachtsätze  sehr  oft  viel  einschneidender  wirke,  als  die  Grenzzvlle.
  Ueberhaupt  sei  es  aber  nothwendig,  vor  Abschluß  weiterer  Zoll-  unb
ein  gn  bog  bie  inländische
  Produktwn  der  ausländischen  gegenüber  möglichst  günstig  stelle.
ģ^àĢhrungen  des  Reichskanzlers  bezeichneten  einen  neuen  wichtigen
Abschnitt  der  Deutschen  Zoll-  und  Handelspolitik,  die  ans  einer  mehr  internatlvnalen
  ilnd  freihändlerischen  wieder  zu  einer  nationalen  und  mehr  ans  das
Interesse  der  Deutschen  Industrie  und  Landwirthschaft  bedachten  umgestaltet
""c  110116(5^  fikbic  ginnn^
Politik  des  Deutschen  Reiches  und  der  Bundesstaaten,  da  nunmehr  durch  die
Vermehrung  der  Einnahmen  des  Reiches  auf  dem  Wege  der  indirekten  Besteuerung
  un  innern  und  bei  der  Waareneinfuhr  den  Buiidesstaaten  die  Möalichkeit
  gegeben  werden  sollte,  ihre  Staatsangehörigen  in  Bezug  auf  direkte
Besteuerung  zu  erleichtern.  Die  Erhöhung  der  Grenzzölle,  sotvie  der  Biersteuer ­
  und  eme  ergiebige  Besteuerung  des  Tabacks,  vielleicht  sogar  im  Wege
Zwecke  b?enen e ”  er ^ roI)íen  Monopols,  sollte  zur  Erreichung  dieser
Nachdem  die  Eisenenquete-Kommission  bereits  im  Januar  1879,'s  die
Baumwoll-  und  LemewEnquete-Kvmniissivn  im  Februar  1879 3 )  ihre  Thätig-•)
  Bundesrathsdrucks.  Nr.  39
4 )  Bundesrathsdrucks.  Nr.  66.
°)  Bnndesrathsprot.  §  199.
6 )  Reichsgesetzbl.  1879  S.  207.
7 )  Reichsgesetzbl.  1879  S.  149.  150.  161  ».  163
            
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