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v. Aufseß: Die Zölle und Steuern des Deutschen Reiches.
Durch eine Aenderung der Bier- und Branntweinsteuer in Württemberg
und Baden ist eine anderweitige Regelung der Uebergangssteuer und
Vergütnngssätze bei der Ausfuhr von Bier und Branntwein aus diesen
Ländern nothwendig geworden?)
Sehr reich war die Periode an Zoll-, Handels- und Schiff
fahrtsverträgen?)
Erneuert oder durch Zusätze erweitert oder verlängert wurden
der Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrag mit China durch
Zilsatz-Konventivn vom 31. März 1880 (pnblizirt am'16. Sept. 1881), der
Handelsvertrag mit Belgien durch eine Uebereinknnft vom 30. Mai 1881;
der Handels- und Schifffahrtsvertrag mit Italien am 4. Mai 1883;
der Handelsvertrag mit Oesterreich-Ungarn am 23. Mai 1881; der
Handels- und Schifffahrtsvertrag mit Spanien am 12. Juli 1883, wozu
am 10. Mai 1885 wegen des Roggenzolles ein Nachtragsvertrag abgeschlossen
wurde; ferner der Handels- und Zollvertrag mit der Schweiz am 23. Mai
1881, außerdem der Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrag mit
Wim so mn 12. 3"% 1881.
Neu abgeschl offen wurden eine Handels-Konvention mit Rumänien
am 14. Nov. 1877, welche jedoch erst am 10. Juli 1881 in Kraft trat, ein
Frenndschaftsvertrag mit Samoa am 24. Januar 1879, welcher erst am
26. Februar 1881 pnblizirt wurde und in Kraft trat, ein Handelsvertrag
mit Serbien am 6. Januar 1883, ein Handels-, Frenndschafts- und Schiff
fahrtsvertrag mit Korea am 2. November 1883, ein Handels- und Schiff-
sahrtsvertrag mit Griechenland am 9. Juli 1884, und eine Konvention
mit Madagaskar am 15. Mai 1883.
Blickt man auf die finanziellen Ergebnisse zurück, so ist für 1883/84
gegen 1879/80 eine Einnahmesteigernng bei den Zollen von mehr als 60 Mill.
Mark, bei der Salzstener von mehr als 1 Mill. Mark, bei der Branntwein
steuer von fast 2 Mill. Mark, bei der Bierstener von 2 Mill. Mark, bei der
Tabackstener von 7—8 Mill. Mark zu konstatiren; dagegen hat der Ertrag
der Rübenzuckerstener, welcher 1879/80 noch fast 53 Mill. Mark und auf
den Kopf der Bevölkerung 1,22 Mark betrug, wegen der bedeutenden Aus
fuhrvergütungen von 96 Mill. Mark im Jahre 1883/84 so abgenommen, daß
er in dem genannten Jahre nur 46 Mill. Mark und auf den Kopf der Be
völkerung 1,05 Mark ausmachte.
Hier half nun allerdings die seit 1. Oktober 1881 ins Leben getretene
Besteuerung der Werthpapiere, Schlnßnoten, Rechnungen re. und Lotterieloose,
die eine jährliche Einnahme von 12—13 Mill. Mark lieferten.
Wenn nun auch die Einnahmen durch die indirekten Steuern und Zölle
einen nicht unerheblichen Zuwachs erhielten, so sind aber auch andererseits die
Bedürfnisse des Reichs bedeutend gestiegen und betrugen die fortdauernden Reichs-
ansgaben im Jahre 1883/84 112 Mill. Mark und für 1885/86 138 Mill.
Mark mehr als 1879/80.
Welche Wirkung der Zolltarif von 1885 unb das am 1. Oktober 1885
ins Leben tretende Börsensteuergesetz auf die Einnahmen des Reiches ausüben
werden, ist noch nicht zu taxiren. Sollte jedoch eine entsprechende Aenderung
der Rübenzuckersteuer und sachgemäße Regulirung der Ausfuhrvergüt-
0 S. das Nähere in Abschnitt X.
2 ) S. das Nähere in Abschnitt XII.