Full text : Die österreichisch-rumänische Zollfrage

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in  Form  eines  Passircertificates  ausgestellt  hatte,  erst  dann
konnten  wir  unsere  Importe  in  Verkehr  bringen.  Man  unterwarf ­
  dieselben  also  nicht  blos  der  allgemeinen  marktpolizeilichen ­
  Aufsicht  im  Innern  des  Landes,  sondern  man  erfreute
die  Waarenbesitzer  noch  mit  einer  Specialcontrole,  die  bei
ihrem  dilatorischen  Charakter  sehr  oft  das  Verderben  der
Waaren,  also  ihr  Unbrauchbarwerden  bewirkte;  damit  war
dann  aber  auch  die  Absicht  Rumäniens  verwirklicht.
Gewiss,  das  ist  die  leichteste,  einfachste  Art,  Protectionismus ­
  gegenüber  der  heimischen  Production  zu  üben,  wenn
die  bestehenden  Vertragsbestimmungen  nur  theilweise  befolgt
und  den  Importen  des  fremden  Staates  vertragswidrige  höhere
Lasten  auferlegt  werden!  Fides  Romana  —  lides  Púnica!
So  ist  es  der  Österreichischen  Gemüthlichkeit  und  der
leidigen  Verquickung  politischer  Rücksichten  mit  denen  der
Volkswirtschaft  zuzuschreiben,  dass  Oesterreich-Ungarn  nie
die  gebührende  Actionsfreiheit  und  Energie  hatte,  um  die
rumänischen  Uebergriffe  zurückzuweisen.
Mit  Absicht  verweilten  wir  länger  bei  der  Betrachtung
des  bisherigen  Vorgehens  Rumäniens  uns  gegenüber.  Denn
es  ist  von  Werth,  den  Charakter  der  Zollgebahrung  des
Staates  zu  kennen,  mit  dem  wir  einen  neuen  Zollvertrag
einzugehen  willens  sind.
Rumänien  war  eben  trotz  der  unsererseits  gewährten
grossen  Vortheile  noch  immer  unzufrieden  mit  diesem  Vertrage, ­
  seinem  ersten,  den  es  als  junger,  selbstständiger  Staat
abgeschlossen  hatte.  Rumänien  wollte  je  eher,  je  lieber  Grossmacht ­
  auf  volkswirthschaftlichem  wie  auf  politischem  Gebiete ­
  sein,  und  da  dies  nicht  so  leicht  und  rasch  zu  erreichen
war,  so  spielte  es  die  Grossmacht.
Rumäniens  Vorgehen  wird  uns  um  so  tadelnswerther
erscheinen,  wenn  wir  auch  nur  oberflächlichen  Einblick
in  die  Lage  seines  Aussenhandels  vor  und  während  des
bis  jetzt  gütigen  Handelsvertrages  nehmen.  Rumänien
exportirte  an  Waaren  bis  1876  (durchschnittlich  pro
Jahr)  einen  Werth  von  159  Millionen  Fres.,  ab  1878
            
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