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Diese Zusammenstellung zeigt, welch grosses Interesse
Oesterreich am Abschluss eines günstigen Handelsvertrages
mit Rumänien hat, denn es ist der am rumänischen Aussen-
handel hervorragendst betheiligte Staat.
Vollends ausschlaggebend ist die Thatsache, dass die
Handelsverträge Rumäniens mit Grossbritannien und Deutsch
land noch bis 1890, respective 1891 in Kraft stehen. Es
würde demnach, wenn wir nicht im Stande wären, unsere
gerechten Ansprüche durchzusetzen, der Zollkrieg beginnen,
ebenso wie ihn das streitbare Rumänien schon heute gegen
über der Schweiz und Frankreich führt. Dieser Zollkrieg
kann nur dann ohne Ablenkung des rumänischen Handels
nach Grossbritannien und Deutschland geführt werden, wenn
wir wirksamere Repressalien Rumänien gegenüber zur Ver
fügung haben, als letzteres uns gegenüber. Dass dies thatsäch-
lich der Fall ist, zeigt uns ein einziger Blick auf die Karte
Europas; Oesterreich ist eben — abgesehen von den
Einbruchsstationen des Seehandels — das natürliche
Durchzugsland für den Export und Import Rumäniens.
Was dies bedeutet, wollen wir späterhin ausführen.
Doch darauf hinzudeuten sei uns schon hier gestattet,
dass die Volkswirtschaft unserer Zeit, zumeist weltwirt
schaftlichen Charakters, grösstentheils auf den Güteraustausch
nach grösseren Entfernungen hingewiesen ist. Und damit
ist die Höhe der Bahn-, respective Seefrachten ein Preisfactor
ersten Ranges geworden. Unser Jahrhundert kennt nicht blos
Zoll-, sondern auch Frachttarifskriege! Seit dem herrschend ge
wordenen Principe der Staatsbahn ist aber das Transportmittel
für staatliche Tarifkämpfe zur Verfügung der Staatsgewalt!
Wohl mag es befremden, dass zu einer Zeit, wo die
beiderseitigen Vertragsunterhändler sich kaum noch über die
Basis des künftigen Vertrages geeinigt, schon so viel von
den Chancen eines eventuellen Zollkrieges gesprochen wird.
Anlass dazu gibt aber die, wie schon berührt, durchaus
feindselige Haltung, die Rumänien in den letzten Jahren uns
gegenüber auf allen Gebieten eingenommen. Bei den ver-