Full text : Die österreichisch-rumänische Zollfrage

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destill.  Alkohol  pro  100  kg  100  Fres,  (bisher  25  Fres.)
Handschuhe  „  100  „  2000  „  (bisher  7°/ 0  ad  valorem
i.  e.  circa  280  Fres.)
Lederschuhe  „  100  ,,  1000  „  (bisher  90  Fres.)
und  so  fort  in  ermüdender  Absurdität!  Zugleich  mit  diesem
Popanz,  der  als  Schreckbild  hingestellt  ist,  verweigert  Rumänien ­
  die  natürlichsten,  fast  selbstverständlichen  Dinge,  wie
das  Recht  der  Meistbegünstigung  etc.  Will  dann  der  andere
Compaciscent  diese  zollpolitischen  Barricaden  demoliren,  so
kann  dies  nur  durch  Concessionen  von  seiner  Seite  geschehen.
So  trifft  es  auch  diesmal  zu.  Oesterreich-Ungarn  soll  und
wird  wahrscheinlich  auch  diesmal  auf  Tarifpositionen  und
Abmachungen  in  verschiedener  Richtung  verzichten,  um  von
Rumänien  schliesslich  nur  das  zugestanden  zu  bekommen,
was  uns  nach  Recht  und  Billigkeit  gebührt.  Jede  mehr
oder  weniger  absurde  Forderung,  respective  Verweigerung ­
  Rumäniens  an  uns  bezweckt  einfach  den  Anspruch
auf  die  Gewährung  irgend  einer  handelspolitischen  Concession ­
  unsererseits  durchzuse^zen.  Nur  dann  —  gibt  es  vor  —
wenn  wir  ihm  da  und  dort  nachgeben,  würde  es  diese  oder
jene  (ohnedies  nie  durchführbare)  Massregel  unterlassen.
Zur  Führung  der  Vertragsunterhandlungen  unter  solchen
Umständen  wäre  der  Österreichischen  Regierung  ebensosehr
die  Entschlossenheit  des  Grossstaates,  als  den  betheiligten
Kreisen  unserer  Bevölkerung  Bedächtigkeit  und  Ruhe  zu
wünschen.  Jede  Furchtäusserung  unsererseits  muss  ja  die
andere  Seite  noch  mehr  ermuthigen  in  ihrer  Methode,  die
weitestgehenden  Ansprüche  zu  fingiren.
Rumänien  fordert  von  uns  als  wichtigste  Zugeständnisse, ­
  wenn  anders  es  uns  nicht  sofort  den  Zollkrieg  erklären
soll,  Aufhebung  des  gegenwärtig  bestehenden  Vieheinfuhrverbotes ­
  und  Weitergewährung  der  bisher  bestandenen  Zollfreiheit ­
  rumänischen  Getreides.  Inwieweit  diese  Forderungen
einer  Verwirklichung  zugeführt  werden  können,  oder  ob  sie
a  limine  abzuweisen  sind,  wollen  wir  im  Folgenden  sagen.
            
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