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Die Aufhebung des jetzt bestehenden Vieheinfuhrver
botes, die weitere Belassung der Zollfreiheit für rumänisches
Getreide, das sind die Kernpunkte der Forderungen Rumä
niens, von deren Gewährung es alles Weitere abhängig macht.
Betrachten wir auch hier wieder die bisherigen Ver
hältnisse, nachdem wir uns vorher näher über die Bedeutung
der Rinderpestgefahr orientirt haben.
Unstreitig ist diese Krankheit die furchtbarste Geissei,
die das Unglück über die Viehzucht eines Landes ergehen
lassen kann. Sie decimirt die Heerden mit grausamer Hart
näckigkeit. Und während sonst gerade bessere Constitution
und Ernährung den Krankheitsverlauf milder gestalten, liegt
es im Wesen und im Ursprung dieser Krankheit, dass sie
gerade bei den wohlgehaltenen Thieren, und zwar der west
europäischen Racen, vielleicht wegen ihrer Verweichlichung,
fasst immer tÖdtlich verläuft. Ungleich milder tritt die Rinder
pest bei den osteuropäischen Rinderstämmen auf. Selbst ein
Kind des Ostens, findet sie sich mit den Rindern der podo-
lischen Race, den Schafen und Ziegen der Steppen Russlands
und Rumäniens friedlicher ab, betragen doch beim dortigen
Rinde die Fälle mit letalem Ausgange nur (!) 30—50 Procent
der Erkrankungsfälle überhaupt.
Immerhin aber ist auch für Russland und die angren
zenden südöstlichen Landstriche die Rinderpest stets von
verheerendster Wirkung. In Russland allein fielen — nach
einem officiellen Berichte des russischen Medicinaldeparte-
ments an den Minister des Innern (citirt in Dr. M. F.