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Die Aufhebung des jetzt bestehenden Vieheinfuhrverbotes,
die weitere Belassung der Zollfreiheit für rumänisches
Getreide, das sind die Kernpunkte der Forderungen Rumäniens,
von deren Gewährung es alles Weitere abhängig macht.
Betrachten wir auch hier wieder die bisherigen Verhältnisse,
nachdem wir uns vorher näher über die Bedeutung
der Rinderpestgefahr orientirt haben.
Unstreitig ist diese Krankheit die furchtbarste Geissei,
die das Unglück über die Viehzucht eines Landes ergehen
lassen kann. Sie decimirt die Heerden mit grausamer Hartnäckigkeit.
Und während sonst gerade bessere Constitution
und Ernährung den Krankheitsverlauf milder gestalten, liegt
es im Wesen und im Ursprung dieser Krankheit, dass sie
gerade bei den wohlgehaltenen Thieren, und zwar der westeuropäischen
Racen, vielleicht wegen ihrer Verweichlichung,
fasst immer tÖdtlich verläuft. Ungleich milder tritt die Rinderpest
bei den osteuropäischen Rinderstämmen auf. Selbst ein
Kind des Ostens, findet sie sich mit den Rindern der podolischen
Race, den Schafen und Ziegen der Steppen Russlands
und Rumäniens friedlicher ab, betragen doch beim dortigen
Rinde die Fälle mit letalem Ausgange nur (!) 30—50 Procent
der Erkrankungsfälle überhaupt.
Immerhin aber ist auch für Russland und die angrenzenden
südöstlichen Landstriche die Rinderpest stets von
verheerendster Wirkung. In Russland allein fielen — nach
einem officiellen Berichte des russischen Medicinaldepartements
an den Minister des Innern (citirt in Dr. M. F.