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Im Erringen von günstigeren Zolltarifsätzen wird unsere
Kraft zur Geltung kommen, im Besitze der — im Uebrigen
selbverständlichen — Meistbegünstigungsklausel werden wir
während der Vertragsdauer die Wechselfälle der rumänischen
Handelspolitik ruhig betrachten können.
Diese Meistbegünstigungsklausel stabilisirt ja mehr als
alles Andere die Handelsbeziehungen der Staaten unterein
ander. Unter der Anregung günstiger Tarifpositionen können
Unternehmungen frisch aufleben oder neu erstehen; bestünde
diese Klausel nicht, so würden sie ein Dasein ephemeren
Charakters besitzen, immer davor besorgt, dass der fremde
Staat binnen Kurzem anderen vielleicht noch günstigere Zoll
sätze gewähre. So aber kommt jede nachfolgende Begünsti
gung auch den Staaten, die schon früher Handelsverträge
abgeschlossen hatten, im gleichen Masse zugute; darum
sagten wir, dass das Meistbegünstigungsrecht mehr vielleicht
als alles Andere geeignet sei, sprunghaftes Vorwärts- und
Rückwärtsgehen des Aussenhandels, sprunghaftes Steigen
und jähen Sturz zu verhindern. Und deshalb wirkt der
Besitz dieses Rechtes stabilisirend auf Production und
Handel der Staaten.
Dass wir die Meistbegünstigungsklausel also ebenso zu
erhalten wie zu gewähren haben, ist selbstverständlich. In%
Laufe der Vertragsunterhandlungen erklärten die rumänischen
Bevollmächtigten, dass dies nicht so ohneweiters, ohne
hohe Gegenleistung unsererseits möglich sei. Wir halten dies
aber keineswegs für aufrichtigen Ernst- Die rumänischen
Handelspolitiker sind zu „vielgewandt" im Zollvertragswesen
— haben sie doch seit der kurzen Zeit der staatlichen Selbst
ständigkeit ihres Landes schon so manchen Vertrag abge
schlossen und so manchen Zollkrieg begonnen! — als dass sie
eine solche Zumuthung wirklich aufrecht erhalten könnten!
Die Zusicherung des Meistbegünstigungsrechtes wird uns
aber nicht hindern dürfen, den Zollsatz für einige Waaren-
gruppen vertragsmässig zu binden. Da Rumänien heute
noch immer vorwiegend Rohproducte exportirt, so werden
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