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müssten. Das als zollfrei beanspruchte Weizenquantum be
trug ja nur 34 Procent der wirklichen Weizeneinfuhr Rumä
niens. Sollte man wirklich beanspruchen dürfen, dass circa
769.000 Metercentner Weizen zum Nachtheile der Österreichi
schen Landwirtschaft deshalb zollfrei eintreten, damit andere
400.000 Metercentner den Mühlenbetrieb Ungarns befördern?
Wir glauben vielmehr, dass die ungarischen Dampfmühlen
bei besserer Umschau genügende Mengen solchen leichten
Weizens, wie es der walachische meist ist, finden dürften.
Die leichten Böden Oberungarns, die mageren Gebirgsböden
Oesterreichs bieten dessen mehr als genug und es wird den
dortigen landwirtschaftlichen Gross- und Kleinbesitzern nur
erwünscht sein, wenn die ungarischen Dampfmühlen ihre
Einkäufe dort statt in Rumänien besorgen.
Die Specialbedürfnisse können also keinen Anlass zu
diesbezüglichen Concessionen an Rumänien bieten, dazu
fehlt die genügende Basis. Viel rücksichtswürdiger erscheint
uns da die bedenkliche Lage der Landwirte in den Öster
reichischen Alpenländern !
Hiermit glauben wir die Frage nach der Verzollung des
rumänischen Importes nach Oesterreich-Ungarn hin
länglich erörtert zu haben und gehen zur Beantwortung der
Frage über: Welche Zollsätze haben wir für unseren Ex
port nach Rumänien anzustreben?
Schon oben haben wir auf die ungünstigen Zollsätze
des bisher in Geltung gewesenen Zollvertrages hingewiesen,
ungünstig sogar, wenn wir sie mit denen der Österreichisch
serbischen Zollconvention vergleichen. In dieser Zollcon
vention machten wir, aus Gründen der auswärtigen Politik, den
Ansprüchen des serbischen Handels ohnedies so viele Zugeständ
nisse, wir liessen unserem Import hohe Eingangszölle auf
erlegen, um dem Ziele: Einbeziehung Serbiens in die „poli
tische Machtsphäre” Oesterreich-Ungarns, näherzukommen.
Wenn nun der Tarif des bisherigen Zoll- und Handels
vertrages mit Rumänien uns noch ungünstiger ist als der
des serbischen, so zeigt dies gewiss, wie unerträglich der
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