Full text: Die Alters- und Invaliden-Versicherung

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Unterstützungswohnsitz vom 6. Juni 1870 und in dem Reichsgesetz 
vom 8. November 1872. Letzteres stellt nur au die Stelle des Staats 
resp. Norddeutschen Bundes das Reich und sein erster Paragraph 
lautet: 
„Jeder Deutsche ist in jedem Bundesstaat in Bezug auf die 
ihm im Fall der Hülfsbedürftigkeit zu gewährende Unter 
stützung und in Bezug auf den Erwerb des Unterstützungs 
Wohnsitzes als Inländer anzusehen." 
Dieses sind die Fundamente der bezüglichen Gesetzgebung in 
Deutschland: sie verdienen unsere höchste Achtung, weil sie zu Gunsten 
der Hilfsbedürftigen drei Verbände organisiren und im Unvermögens 
falle ° den Appell des kleineren Verbandes an den größeren Ver 
band anordnen, worauf wir später zurückkommen werden. 
Vorscklüge im einen Gesààrl über Alters- mul Zlnrnlulen- 
Versickerung in Deutscklnnü. 
i 
Der Regierungsrat Kreisch mann hat in einer Broschüre „Die 
Altersversorgung der Arbeiter in Deutschland" den finanziellen Teil 
dieser Gesetzaufgabe gelöst und die Grundsätze für dieselbe vorgeschlagen, 
so daß uns zur Verbreitung des Verständnisses derselben nur 
übrig bleibt, die einzelnen Grundsätze nach ihrem Ent 
wickelungsgänge herauszuheben und jeden einzelnen nach 
seinem Zweck und Nutzen klar zu begründen, alsdann die Jn- 
validen-Versichcrung als ein zusammengehöriges Ganzes anzuschließen. 
Zuerst wollen wir die Zahl der Arbeiter ermitteln, welche 
für die Altersversorgung in Betracht kommen, demnächst das Lebens 
alter feststellen, in' welchem ihre Arbeitskraft schwindet, und 
endlich aus jener Zahl diejenigen Personen herauszählcn, welche dieses 
Alter überschreiten. 
Nach der Berufszählung vom 5. Juni 1882* werden in der 
i Beilage No. I die Arbeiter und Gehülfen nach ihren verschiedenen 
^^Berufszweigcn zusammengestellt und ergeben die Gesammtzahl von 
16 964 548. 
Hiervon kommen jedoch mehrere Jahrgänge, welche nicht zu fort 
laufenden Beiträgen herangezogen werden, in Abzug und bleiben als- 
Ş i^-dann nach Beilage No. II noch 
2 s " 13 370 000 
männliche und weibliche Arbeiter als Mitglieder für die Alters- 
versichern ng. 
* Im Morgenblatt der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung" No. 180 vom 
20. April 1883 sind die vorläufigen Hauptergebnisse der Berufszählung vom Juni 
1882 veröffentlicht. Wir haben diese benutzt, indessen nur die Arbeiter und Gehülfen 
gezählt.
	        
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