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Unterstützungswohnsitz vom 6. Juni 1870 und in dem Reichsgesetz
vom 8. November 1872. Letzteres stellt nur au die Stelle des Staats
resp. Norddeutschen Bundes das Reich und sein erster Paragraph
lautet:
„Jeder Deutsche ist in jedem Bundesstaat in Bezug auf die
ihm im Fall der Hülfsbedürftigkeit zu gewährende Unter
stützung und in Bezug auf den Erwerb des Unterstützungs
Wohnsitzes als Inländer anzusehen."
Dieses sind die Fundamente der bezüglichen Gesetzgebung in
Deutschland: sie verdienen unsere höchste Achtung, weil sie zu Gunsten
der Hilfsbedürftigen drei Verbände organisiren und im Unvermögens
falle ° den Appell des kleineren Verbandes an den größeren Ver
band anordnen, worauf wir später zurückkommen werden.
Vorscklüge im einen Gesààrl über Alters- mul Zlnrnlulen-
Versickerung in Deutscklnnü.
i
Der Regierungsrat Kreisch mann hat in einer Broschüre „Die
Altersversorgung der Arbeiter in Deutschland" den finanziellen Teil
dieser Gesetzaufgabe gelöst und die Grundsätze für dieselbe vorgeschlagen,
so daß uns zur Verbreitung des Verständnisses derselben nur
übrig bleibt, die einzelnen Grundsätze nach ihrem Ent
wickelungsgänge herauszuheben und jeden einzelnen nach
seinem Zweck und Nutzen klar zu begründen, alsdann die Jn-
validen-Versichcrung als ein zusammengehöriges Ganzes anzuschließen.
Zuerst wollen wir die Zahl der Arbeiter ermitteln, welche
für die Altersversorgung in Betracht kommen, demnächst das Lebens
alter feststellen, in' welchem ihre Arbeitskraft schwindet, und
endlich aus jener Zahl diejenigen Personen herauszählcn, welche dieses
Alter überschreiten.
Nach der Berufszählung vom 5. Juni 1882* werden in der
i Beilage No. I die Arbeiter und Gehülfen nach ihren verschiedenen
^^Berufszweigcn zusammengestellt und ergeben die Gesammtzahl von
16 964 548.
Hiervon kommen jedoch mehrere Jahrgänge, welche nicht zu fort
laufenden Beiträgen herangezogen werden, in Abzug und bleiben als-
Ş i^-dann nach Beilage No. II noch
2 s " 13 370 000
männliche und weibliche Arbeiter als Mitglieder für die Alters-
versichern ng.
* Im Morgenblatt der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung" No. 180 vom
20. April 1883 sind die vorläufigen Hauptergebnisse der Berufszählung vom Juni
1882 veröffentlicht. Wir haben diese benutzt, indessen nur die Arbeiter und Gehülfen
gezählt.